23.05.2022
Seit 5.März 2022 gilt in Österreich die 3G Regelung nicht mehr in Friseursalons / am Arbeitsplatz und damit entfällt dieser "legitime Zweck". Wer bezahlt den Test? Die Zeit der unbegrenzten Gratistests [...] Grundsätzlich muss derjenige, der den Test verlangt, ihn auch bezahlen bzw. die Kosten ersetzen. "Dies ergibt sich aus § 1014 ABGB, wonach der Auftraggeber (hier: Friseur) dem Beauftragten (hier: Kunde) [...] Mag. Peter Maska von der WKO Wien. Wann ist 3G/2G diskriminierend? Wenn der Betriebsinhaber ungeimpften Kunden, weil er die Kosten des Corona-Tests nicht übernehmen will, von der Dienstleistung ausschließt
Weitere Angaben
Mag. Peter Maska, WKO Wien