23.11.2020

So wird der Umsatzersatz berechnet

Für die Berechnung des Umsatzersatzes wird als Bemessungsgrundlage der November 2019 herangezogen. Seit 23.November bis 15. Dezember 2020 kann der Umsatzersatz beantragt werden...

Im Rahmen des zweiten Lockdowns stellt die Regierung auch für Friseurunternehmer einen Umsatzersatz als weitere Hilfsmaßnahme bereit.  Direkt vom Lockdown betroffene Unternehmen inklusive köpernahe Dienstleistungen (wie z.B. Friseure) erhalten 80% des Lockdown-Umsatzausfalles (max. EUR 800.000).  Mit 23. November 2020 wurde der Lockdown-Umsatzersatz zeitlich bis zum Ende der behördlichen Schließung am 6. Dezember 2020 erweitert.
 

Berechnung des Lockdown-Umsatzersatzes

Für die Berechnung des Lockdown-Umsatzersatzes wird als Bemessungsgrundlage der November 2019 herangezogen.
Dieser Betrag wird durch 30 dividiert und mit der Anzahl der Lockdown-Tage multipliziert.

Rechenbeispiel 

Schließung eines fiktiven Friseursalons in Österreich, der im November 2019 einen Umsatz von € 60.000,- erwirtschaftet hat.

Behördlich verordneter Lockdownzeitraum:  17.11 - 6.12. = 20 Tage.

60.000,- : 30 Monatstage x 20 Lockdowntagen  =  40.000,- € geschätzter Umsatz

80% von 40.000,- = 32.000,- Umsatzersatz

Dieser fiktive Friseursalon erhält für diese 3 Wochen 32.000,- € Umsatzersatz
 

Termin

Der Antrag für einen Umsatzersatz kann bis 15. Dezember 2020 eingebracht werden.

Wo beantrage ich den Umsatzersatz?

Die Einbringung des Antrages erfolgt über FinanzOnline. Ziehen Sie am besten Ihren Steuerberater hinzu.