Fixkostenzuschuss II ab 23.November 2020 beantragen | Credit: Martin Steiger

23.11.2020

Fixkostenzuschuss ab 23.November beantragen

Seit heute kann die erste Tranche des Fixkostenzuschuss 2 über Finanz-Online beantragt werden.

Gefördert werden im Rahmen des Fixkostenzuschuss II die laufenden Fixkosten aus einer operativen inländischen Tätigkeit, die bei einem Covid-19-bedingten Umsatzausfall von mindestens 30 % angefallen sind.

Für Friseurunternehmer relevante Fixkosten sind:

  • Geschäftsraummiete und Pacht
  • Absetzung für Abnutzung (Afa) 
  • betriebliche Versicherungsprämien
  • Zinsaufwendungen
  • Leasingraten
  • nicht das Personal betreffende Aufwendungen für sonstige vertragliche betriebsnotwendige Zahlungsverpflichtungen 
  • betriebliche Lizenzgebühren (z.B. für Franchisesalons)
  • Zahlungen für Strom / Gas / Telekommunikation
  • Personalkosten, die für die Bearbeitung von Stornierungen anfallen
  • Personalaufwendungen, die für den Erhalt des Mindest­betriebes notwendig sind (abzüglich Kurzarbeitshilfe)
  • Kosten eines Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder Bilanzbuchhalters in Höhe von 1.000 Euro (sofern unter 36.000 Euro beantragt wird)
  • Unternehmerlohn bei einkommensteuerpflichtigen Unternehmen von höchstens 2.666,67 Euro pro Monat (inkl. SV­Beiträge), abzüglich Nebeneinkünfte.


Betrachtungszeiträume

Für die Berechnung des Umsatzausfalls können bis zu zehn der folgenden Betrachtungszeiträume gewählt werden:  16.–30. Sept. 2020 | Oktober 2020 | November 2020 | Dezember 2020 | Jänner 2021 | Februar 2021 | März 2021  |   April 2021 | Mai 2021 |  Juni 2021
Der Umsatzausfall ergibt sich aus dem Vergleich zu den jeweils entsprechenden Zeiträumen des Jahres 2019.

 

Was für die Beantragung zu beachten ist entnehmt dem von der WKO erstellten hilfreichen   Corona - Fixkostenzuschuss 2 - Factsheet   oder fragt direkt nach bei eurem Steuerberater.