Beppi, der imSalon-Hund | Credit: RK

14.02.2022

Salonhund und Arbeitsrecht: Gibt es das Recht auf Flausch?

Hunde im Friseursalon haben viele Vorteile – aber mit Kundenkontakt kann der Schnüffler schnell zur echten Herausforderung werden. Was zu bedenken ist, bevor man einen Hund in den Salon lässt…

Arbeitsrecht: Kein Recht auf Hund
Arbeitsrechtlich liegt die Entscheidung über den Salonhund allein beim Arbeitgeber. Dieser gibt die Erlaubnis, ob ein Hund mitgenommen werden darf oder nicht.

Auf Allergien oder Angst bei KollegInnen sollte Rücksicht genommen werden. Überlegt auch, was passiert, wenn ein neuer Kollege mit dem Hund nicht einverstanden ist. Ein Recht auf Mitsprache haben diese allerdings nicht: "Es entscheidet der Chef mit seinem Hausrecht und dieser kann sich auch jederzeit umentscheiden", erklärt uns Mag. Jakob Wild, Bundesinnungsgeschäftsführer für Friseure.

Angekaute Kabel, gestohlene Wurstsemmeln und gebissene Kunden
Über Schäden haftet normalerweise der Halter des Hundes. Vor der Erlaubnis, den Hund mitzubringen, sollte eine klar definierte Vereinbarung getroffen werden, wer für welche Schäden aufkommt.

Bedenkt dabei auch Situationen, in denen kein „Schuldiger“ gefunden werden kann – z.B. wenn der Hund sich die Jause des Kollegen schnappt, die dieser unbeaufsichtigt liegengelassen hat. Besonders heikel wird es, wenn es Kunden betrifft – eine seidene Bluse ist schnell angesabbert und dünne Strumpfhosen kriegen schnell Löcher – das kann auch beim freundlichsten Hundekontakt passieren

Der Charakter des Salonhundes
Der Hund sollte charakterlich für einen Salon geeignet sein: Eine hohe Reizschwelle ist wichtig und dass er nicht auf alle Besucher, Anrufe, Klingeln mit Bellen reagiert. Der Hund sollte nicht an Menschen hochspringen. Vor allem darf der Hund keine Menschen belästigen, die keinen Kontakt wollen.

Nadine Wagenknecht, Besitzerin von Spike (Beauty Direction, Berlin), erzählt uns hierzu: "Es wurde bei der Erziehung wert darauf gelegt, dass er nicht zu jedem Gast hinläuft bzw. ist bellen verboten. Der Großteil unserer Gäste mögen Spike sehr gerne und freuen sich bei jedem Besuch auf Ihn. Es gibt aber auch Gäste die ''respektvollen Abstand’’ wünschen. Das respektieren und verstehen wir. In diesen Fall wird Spike auf seinem Stammplatz in unserem Aufenthaltsraum verwiesen."

Ein Ort für den Hund
Dem Hund sollte ein Rückzugsort eingerichtet werden, an dem er seine Ruhe hat. Dieser kann auch als Ort genutzt werden, wo der Hund sein kann, wenn er im Salon stört, wie im Beispiel von Spike (z.B. wenn ein Kunde Angst hat oder seinen eignene Hund dabei hat). Ebenfalls können Bereiche definiert werden, in die der Hund wiederum keinen Zutritt hat.

Weitere Vorgaben zum Hund im Friseursalon

  • Ein Hund darf nicht dauerhaft im Salon angebunden gehalten werden - kurzes, vorübergehendes Anbinden ist erlaubt
  • In Österreich wurden keine eigenen Hygienebestimmungen für Friseursalons erstellt, die die Mitnahme von Hunden betrifft

Bedenkt auch, dass der Hund zum Aushängeschild des Salons wird: Sauberkeit und gute Fellpflege sind daher wichtig!