12.04.2021
Ausfallbonus verlängert bis Juni 2021
Unternehmen mit einem Umsatzausfall von mindestens 40% in einem Kalendermonat können bis Juni 2021 den Ausfallbonus anfordern ...
Ein Unternehmen, das in der Zeit von November 2020 bis vorläufig Juni 2021 einen Umsatzausfall von mindestens 40 % erleidet, kann einen Ausfallbonus in Höhe von 15 % des Umsatzausfalles beantragen.
Was ist der Ausfallbonus?
Der Ausfallsbonus wird als Ergänzung zum Fixkostenzuschuss positioniert und soll einen wesentlichen Beitrag zur schnellen Liquiditätshilfe leisten
- Er wird ab einem Umsatzausfall ab 40 Prozent wirksam
- Er beträgt pro Monat maximal 60.000 Euro
- Die Ersatzrate beträgt 30 % des Umsatzausfalles und setzt sich zusammen aus einem nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 15 % des Umsatzausfalls sowie aus einem Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss II von weiteren 15 % des Umsatzrückganges.
- Die Antragstellung ist jeweils ab 16. des folgenden Monats möglich, somit erstmals mit 16. Februar 2021 für den Januar beantragbar
- Die Antragstellung soll auch ohne Steuerberater unbürokratisch über FinanzOnline möglich sein.
Weitere Informationen zur ► Berechnung des Ausfallbonus !