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12.04.2021

Ausfallbonus verlängert bis Juni 2021

Unternehmen mit einem Umsatzausfall von mindestens 40% in einem Kalendermonat können bis Juni 2021 den Ausfallbonus anfordern ...

Ein Unternehmen, das in der Zeit von November 2020 bis vorläufig Juni 2021 einen Umsatzausfall von mindestens 40 % erleidet, kann einen Ausfallbonus in Höhe von 15 % des Umsatzausfalles beantragen.

Was ist der Ausfallbonus?

Der Ausfallsbonus wird als Ergänzung zum Fixkostenzuschuss positioniert und soll einen wesentlichen Beitrag zur schnellen Liquiditätshilfe leisten

  • Er wird ab einem Umsatzausfall ab 40 Prozent wirksam
  • Er beträgt pro Monat maximal 60.000 Euro
  • Die Ersatzrate beträgt 30 % des Umsatzausfalles und setzt sich zusammen aus einem nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 15 % des Umsatzausfalls sowie aus einem Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss II von weiteren 15 % des Umsatzrückganges.
  • Die Antragstellung ist jeweils ab 16. des folgenden Monats möglich, somit erstmals mit 16. Februar 2021 für den Januar beantragbar
  • Die Antragstellung soll auch ohne Steuerberater unbürokratisch über FinanzOnline möglich sein.

Weitere Informationen zur ►  Berechnung des Ausfallbonus !