Der Ausfallsbonus ist erstmals mit 16. Februar 2021 für den Jänner beantragbar | C: Martin Steiger

18.01.2021

Ausfallbonus – Liquiditätshilfe für Unternehmer im Lockdown

Kaum ist der Lockdown verlängert kommt die nächste Corona-Unterstützung, der Ausfallbonus soll den Fixkostenzuschuss II ergänzen. Für Friseure wären das 15% Umsatzausfallersatz und einen 15%igen Vorschuss auf Fixkosten, allerdings erst im Folgemonat...

Die heute von der Bundesregierung angekündigten zusätzlichen Unterstützungsmaßnahmen sind wichtige und notwendige Schritte, um die Liquidität aller von der Verlängerung des Lockdowns betroffenen Betriebe zu sichern.“, betont WKÖ-Präsident Harald Mahrer. „Der neue Ausfallsbonus wird ab einem Umsatzausfall ab 40 Prozent wirksam. Er wird ab Jänner 2021 als Ergänzung des Fixkostenzuschuss II einen wesentlichen Beitrag zur schnellen Liquiditätshilfe leisten. Das bringt vor allem für kleine und mittlere Unternehmen eine spürbare Entlastung. Damit ergänzt der Ausfallsbonus die Palette von bereits bestehenden staatlichen Unterstützungsinstrumenten wie dem Fixkostenzuschuss und dem vor allem für große Unternehmen wichtigen Modell des Verlustersatzes mit bis zu 3 Mio. Euro.“

Was ist er Ausfallbonus?

Der im dritten Lockdown neue Ausfallsbonus wird als Ergänzung zum Fixkostenzuschuss II positioniert und soll rückwirkend ab Jänner 2021 einen wesentlichen Beitrag zur schnellen Liquiditätshilfe leisten

  • Er wird ab einem Umsatzausfall ab 40 Prozent wirksam
  • Er beträgt pro Monat maximal 60.000 Euro
  • Die Ersatzrate beträgt 30 % des Umsatzausfalles und setzt sich zusammen aus einem nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 15 % des Umsatzausfalls sowie aus einem Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss II von weiteren 15 % des Umsatzrückganges.
  • Die Antragstellung ist jeweils ab 16. des folgenden Monats möglich, somit erstmals mit 16. Februar 2021 für den Januar beantragbar
  • Die Antragstellung soll auch ohne Steuerberater unbürokratisch über FinanzOnline möglich sein.


Mit einem weitestgehend 100%igen Umsatzausfall sind die Friseure in jedem Fall berechtigt, den Ausfallbonus zusätzlich zum Fixkostenzuschuss II und der Kurzarbeit in Anspruch zu nehmen.

Ein einfaches Rechenbeispiel

Bei einem durchschnittlichen monatlichen Umsatz von 10.000 € im Januar 2020 wären das 3.000 € Ausfallbonus für den Januar 2021:

  • 1.500 € als nicht rüchzuzahlendem Zuschuss (wahrscheinlich steuerbar)
  • 1.500 € Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss II , der dann wieder zurückzahlbar ist.


Zwei Fragen drängen sich da dennoch auf:

  1. Warum wird der Fixkostenzuschuss nicht gleich ausgezahlt, so dass diese bürokratische Zusatzs-Charade nicht notwendig würde und einen Amoklauf auf alle Buchhalter auslöst?
     
  2. Wenn damit Liquidität sichergestellt werden soll, die Antragstellung aber erst ab dem 16. des Folgemonats möglich ist, wie deckt das dann die Gehaltsvorstreckungen im aktuellen Monat Januar? Vor Februar wird das Geld wohl kaum zur Verfügung stehen.