Credit: Tobias Steinmaurer | picturedesk

05.02.2021

Apotheken bieten ab 8.2. Corona-Schnelltests kostenlos

Ab 8. Februar dürfen FriseurInnen wieder arbeiten, für KundInnen ist zur Nutzung der körpernahen Dienstleistung eine Freitestung verpflichtend. Für viele eine Hürde, nun wird reagiert. Erste „Pilot-Apotheken” bieten Gratis-Antigenschnelltests auf SARS-CoV‑2 an.

Die Präsidentin der Apothekerkammer, Ulrike Mursch-Edlmayr, kündigte diese Unterstützung an. Die Liste der teilnehmenden Apotheken – das Angebot soll kontinuierlich ausgebaut werden – ist ab kommendem Montag auf der Website der Apothekerkammer (► www.apothekerkammer.at) abrufbar. Wie Mursch-Edlmayr ausführte, bieten derzeit 20 Prozent der Apotheken Schnelltests an, die bisher zu bezahlen waren.

Zukünftig sollen diese Tests in Apotheken flächendeckend kostenlos nach Anmeldung durchführbar sein. Die erste Apotheken starten am Montag mit den Gratistests, die für die Inanspruchnahme von Friseuren und körpernahen Dienstleistern dann benötigten schriftlichen Testergebnisse ausgeben, garantierte Mursch-Edlmayr: „Wir werden unser Bestes und Möglichstes geben.”

Ziel sei es, vor allem im ländlichen Raum „weiße Flecken” auf der Test-Landkarte zu beseitigen, meinte die Kammer-Präsidentin und stellt in Aussicht, bis Ende Februar die Gratistest in den Apotheken „im Flächenbetrieb” verfügbar zu haben. 

Herausforderung nicht-mobile Kundinnen

Der Pensionistenverband Österreichs (PVÖ) und der Seniorenbund begrüßten diesen Schritt. „Die Gratis-Coronatests in den Apotheken helfen vor allem Seniorinnen und Senioren, wieder aktiver am öffentlichen Leben teilnehmen zu können. Ich bin froh, dass sich die vielen Gespräche und Verhandlungen bezahlt gemacht haben”, zeigte sich Seniorenbund-Präsidentin Ingrid Korosec in einer Aussendung erfreut.

Für die Zukunft könne sie sich auch Eintrittstests direkt bei den Dienstleistern vorstellen: „Das wäre noch effizienter und praxisnahe.” Pensionistenverbands-Präsident Peter Kostelka gab zu bedenken, dass auf die oft nicht mehr mobilen Kunden von mobilen körpernahen Dienstleistern vergessen werde dürfen. Bei Hausbesuchen der Dienstleister „muss es möglich sein, dass Selbsttests anerkannt werden”, verlangte Kostelka.