
05.02.2021
Ab 08.02. dürfen Friseure wieder arbeiten – die Auflagen
Die Friseursalons dürfen ab kommenden Montag, 08.02. wieder aufsperren, Mobilfriseure wieder arbeiten. Es gelten verschärfte Regelungen wie FFP2 Maskenpflicht und Freitestung der Kunden. Welche Regeln gelten?
Stand: 05.02.2021 – Der Artikel wird laufend aktualisiert
Am 8. Februar tritt die 4. COVID-19-SchutzmaßnahmenVO in Kraft und soll bis zunächst 17. Februar 2021 gelten.
Friseurrelevante Eckpunkte
Für körpernahe Dienstleister (z.B. Friseure, Kosmetiker) gelten besondere Vorschriften:
KUNDEN
Maskenpflicht :
- Kunden und Kinder ab 14 Jahren müssen immer eine FFP-2-Maske tragen, ausgenommen: Schwangere (MNS Pflicht), Personen mit ärztlichem Attest, Kinder bis 14 Jahre (MNS ab 6 Jahre), Gehörbeeinträchtigte Personen und deren Kommunikationspartner während der Kommunikation
Zutrittstests:
Der Zutrittstest (Nachweis über einen negativen Test auf SARS-CoV-2) für jeden Kunden ist verpflichtend
- Zutrittstests dürfen nicht älter als 48 Stunden sein (Zeitpunkt der Probenahme!)
- Geimpfte Personen müssen sich ebenfalss freitesten!
- Zutrittstests müssen von öffentlich-befugten Stellen stammen (keine Selbsttests)
Gültigkeit haben PCR - bzw. Antigen Test, durchgeführt von geschultem Personal, z.B. Arzt, Apotheker oder Teststraße (gratis mit E-Card)
► FAQs: Zutrittstests für körpernahe Dienstleistungen (.pdf)
► Apotheken bieten ab 8.2. Gratis Tests an - Ausnahme: Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr, hier gilt der Negativtest der Eltern
- Ausnahme: Personen, die in den vergangenen sechs Monaten mit COVID-19 infiziert waren und mittlerweile genesen sind, sind von der Testpflicht ausgenommen. Hier ist das entsprechende ärztliche Attest vorzulegen.
MITARBEITER
Es gilt Maskenpflicht für Mitarbeiter:
- Mitarbeiter mit unmittelbarem Kundenkontakt müssen spätestens alle sieben Tage einen negativen Test vorweisen. Kann ein negativer Nachweis nicht erbracht werden, ist eine FFP2-Maske zu tragen.
Unternehmer dürfen ihre MitarbeiterInnen nicht zum COVID-19 Test zwingen. MitarbeiterInnen, die sich nicht testen lassen möchten, müssen jedoch verpflichtend eine FFP2 Maske tragen.
- Für Negativ getestete Mitarbeiter gilt der Mund-Nasen-Schutz, eine FFP2 Maske ist nicht dringend.
Alles was ihr über FFP2 Masken wissen müsst findet ihr in unserem Beitrag: ► FFP2 Masken im Salon - auf was ist zu achten?
- Testzeit ist Arbeitszeit. ►Verordnete Corona Tests sind während der Arbeitszeit durchzuführen.
- Mitarbeiter, die in den vergangenen sechs Monaten mit COVID-19 infiziert waren und mittlerweile genesen sind, müssen am Arbeitsplatz einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
(Einen Überblick über Teststraßen in eurer Nähe findet ihr am Ende des Beitrages)
SALON REGELN
10m² REGELUNG
Die bestehende Regelung von 10m2 pro Kunde gilt auch weiterhin ►Die geplante 20 m2 Regelung gekippt! Weiterhin 10 m2 pro KundeBei Unterschreitung des 2-Meter-Abstands müssen zumutbare Schutzmaßnahmen gesetzt werden (z.B. vermehrte Desinfektion)
Es ist nicht erlaubt, Speisen und Getränke zu verabreichen
AUSBILDUNG
Ausbildung erlaubt: Dienstleistungen zu unbedingt erforderlichen beruflichen Aus- und Fortbildungszwecken, die nicht digital durchgeführt werden können, können weiterhin als ausnahmsweise zulässige Veranstaltungen (unter Hygieneauflagen) stattfinden.
Überblick über die Teststraßen in eurem Bundesland
Die Bundesländer bieten Gratis Schnelltests - für Menschen ohne Symptome - die zumeist in der Regel täglich durchgeführt werden können. Die Standorte und Testzeiten sowie Anmeldemöglichkeiten entnehmt bitte eurem jeweiligen Bundesland: https://oesterreich-testet.at/#/landingPage