MitarbeiterInnen für einen verordneten COVID 19 Test freistellen | C: fotolia/Marek

18.01.2021

Verordnete Corona Tests sind während der Arbeitszeit durchzuführen

Noch sind Salons geschlossen, unter welchen Auflagen wann wieder geöffnet werden darf ist noch nicht definiert. Zu vermuten jedoch bleibt, dass Friseure zu solchen Berufsgruppen zählen werden, die verordnet sich regelmäßig testen lassen müssen...

Sozialpartner und Industriellenvereinigung haben sich auf einen General-Kollektivvertrag mit arbeitsrechtlichen und betrieblichen Begleitmaßnahmen zur Umsetzung der staatlichen Strategie für flächendeckende, regelmäßige COVID-19-Tests geeinigt.

Es ist davon auszugehen, dass körpernahe Dienstleister für die Öffnung in die Kategorie von Dienstleistern fallen, die regelmäßig getestet werden müssen. Weitere Details liegen aktuell nicht vor und befinden sich noch in Bearbeitung. Dennoch wurde am 15.1.2021 bereits ein Kollektiv Vertrag, der für alle Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft Gültigkeit behält, veröffentlicht.

Die Eckpunkte des gemeinsamen Kollektivvertrages

Stand 15.01.2021 | Quelle WKO

  • Verordnete regelmäßige Tests bestimmter Berufsgruppen sind während der Arbeitszeit unter Fortzahlung des Entgelts durchzuführen.
     
  • Ist der Test im Betrieb nicht möglich, ist die Zeit für den Test in öffentlichen Einrichtungen inkl. der An- und Abreise Arbeitszeit.
     
  • Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Testpflicht sind Tests tunlichst außerhalb der Arbeitszeit zu absolvieren. Ist dies nicht möglich, gibt es einmal pro Woche eine Freistellung.
     
  • Der jeweilige Termin ist einvernehmlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer zu bestimmen.
     
  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen wegen der Inanspruchnahme des Tests sowie auf Grund eines positiven Tests nicht benachteiligt bzw. gekündigt werden.
     
  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die auf Grund von Gesetzen und Verordnungen zum Tragen einer Maske verpflichtet sind, ist nach 3 Stunden ein Abnehmen der Maske für mindestens 10 Minuten zu ermöglichen.

Der General-Kollektivvertrag gilt für alle Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
 

Noch ungeklärt

  • Wer führt die Tests durch?
    Dürfen Salonunternehmer ihre Mitarbeiter testen oder ist die Selbsttestung im Salon möglich, so wie es in den Schulen bereits Usus ist?
     
  • Wer zahlt die Tests/ Testungen?

Antworten darauf wird es erst in den kommenden Wochen geben, wir halten auf dem Laufenden