In der Ausbildung zur Beauty Assistentin/zum Beauty Assisitenten sieht Bundesinnungsmeister Wolfgang Eder großes Potenzial zur Fachkräftegewinnung | Credit: Adobestok / SerPak

21.12.2023

3-monatige Beauty-Assistent Ausbildung soll für Fachkräfte sorgen

Kann die 3-monatige Ausbildung zur angelernten Assistentin als neuer Qualifizierungsweg und eine Lösung gegen Fachkräfte- und Nachwuchsmangel sein? Wir haben in der nachgehackt.

Der Fachkräftemangel beschäftigt und fordert viele Branchen. Zur Linderung des Arbeits- und Fachkräftemangels sind neue und innovative Qualifizierungswege in Ergänzung zur etablierten, traditionellen Lehrlingsausbildung notwendig. Lösungsansätze, die effektiv, schnell und finanzierbar sind, werden gesucht - und das über sämtliche Branchen hinweg.

Eine Umfrage vom Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft zu Praktiker/innenberufe in allen Branchen erhob kürzlich im Auftrag der WK Österreich die Relevanz, eine Praktikanten-Ausbildung unterhalb oder neben der Berufsausbildung anzubieten, nach dem Vorbild der Schweiz.

2-jähriges Berufsattest als Investition in die Zukunft

In der Schweiz besteht die Möglichkeit, in ausgewählten Lehrberufen – u.a. auch als Coiffeur/Coiffeuse - die (zweijährige) sogenannte Anlehre, eine Berufsausbildung unterhalb der vollen Lehrausbildung, abzuschließen. Das Ziel ist das Erlangen des Eidgenössischen Berufsattests (EBA), eines anerkannten Berufsabschlusses.

Jugendliche mit schulischen Schwierigkeiten, Menschen mit Sprachproblemen oder auch zum Teil ungeklärtem Aufenthaltsstatus steigen so ins Handwerk ein. Diese Schülerinnen und Schüler werden während dieser (Praktikums-)Lehre angemessen begleitet (z.B. soziale Einrichtungen, Sozialamt).

Einen Tag in der Woche sind sie in der Berufsfachschule, vier Tage aktiv im Lehrbetrieb. Die Schulkosten tragen Staat/Gemeinden/Institutionen; das Entgelt, Prüfungskosten, überbetriebliche Bildungskurse ect., übernimmt der Betrieb, orientiert wird sich am Gehalt eines Praktikanten. Beim EBA werden die Basics des Handwerks nach festgelegtem Lehrplan erlernt und es findet für alle ein allgemeiner Bildungsunterricht (ABU) statt. Die Perspektiven: ins Berufsleben einsteigen, bei guten Leistungen die Ausbildung weiterführen und das Eidgenössische Fähigkeitszeugnis (EFZ) erlangen, zu vergleichen mit der LAP.

Fach-Hilfskräfte durch Ausbildung zur Beauty-Assistenz

Eine solche Ausbildungsmöglichkeit gibt es in dieser Art hierzulande nicht, in Ansätzen ähnelt sie unserer integrativen Berufsausbildung, bei der Lernziele individuell festgelegt werden können, geht aber durch einen festgelegten Lehrplan und allgemeinen Bildungsunterricht mehr in die Breite.

Eine Idee der Innung Kärnten zielt in eine ähnliche Richtung ab, nämlich die der 3-monatigen Ausbildung zum/zur Beauty-Assistent/in über 18 Jahre, eine Vertiefung des Beauty-Assistenten, den Anfang des Jahres Kao Salon erstmals initiierte (► imSalon berichtete). Mit ihrem Konzept der Teilqualifizierung steht die Friseurinnung Kärnten nun in den Startlöchern, gestartet werden soll im April 2024 in Kooperation mit dem Wifi - und das hat auch das Interesse anderer Bundesländer geweckt.
 

Wir fragten bei Bundesinnungsmeister Wolfgang Eder nach, inwieweit das bundesübergreifend Schule machen kann.

 Im Gespräch mit Katja Ottiger

Credit: Chris Hofer imSalon

imSalon: Wolfgang, kennst du die Umfrage der WK Österreich zu den Praktikanten/innenberufen und der Ausbildung unterhalb oder neben der Berufsausbildung? Was ist deine Meinung dazu?
Wolfgang Eder:
Ja, ich kenne die Umfrage und habe daran teilgenommen gemacht. Diese Umfrage zielt in die Richtung der Teilqualifizierung ab und aus dieser ergibt sich die Ausbildung zum Beauty-Assistent und zur Beauty Assistentin, was tatsächlich ein Praktikantenberuf wäre.

Der Beauty-Assistent bzw. die Beauty-Assistentin soll in einer kurzen Ausbildungszeit angelernte Hilfskräfte über 18 Jahre für Salons ausbilden, mit der Option auf spätere Lehre und LAP. Was ist in deinen Augen eine Beauty-Assistentin?
WE:
Eine Kollegin, die die Haarpflege perfekt beherrscht, die Kosmetik, Maniküre und Augenservice machen kann, sowie das Telefon bedienen. Sie führt Basistechniken beim Farbe auftragen aus, kennt die Basis beim Strähnen und hat eine Grund-Ausbildung in der Theorie.

Wer soll damit angesprochen werden?
WE:
Wir wollen damit, wie von vielen Kolleginnen und Kollegen gewünscht, eine zusätzliche Ausbildung anbieten, die über das AMS finanziert wird und Quereinsteiger, Späteinsteiger, Umsteiger ansprechen soll. Diese werden über das AMS rekrutiert und können, wenn sie es möchten, auch bis zu einer Lehrabschlussprüfung weiter ausgebildet werden. Als Innung klären wir über diese Möglichkeiten der Ausbildung auf, bei den Schulungen können interessierte Unternehmen vor Ort bereits erste Kontakte mit den Teilnehmenden knüpfen. 

Eine Hilfskraft findet Gefallen am Friseurberuf – wie kann es dann für sie weitergehen?
WE:
Sie kann in dem Salon, in dem sie arbeitet, die verkürzte Lehre angehen und sich für die LAP fit machen lassen bzw. um eine außerordentliche Zulassung zur Lehrabschlussprüfung ansuchen. Dafür muss sie eine18-monatige Ausbildung nachweisen (im Fall der Beauty-Assistenten wären dies Schule und Betrieb). Die Ausbildung zur Beauty Assistentin kann dabei angerechnet werden.

Kann das bundesweit kommen?
WE: Jedes Bundesland, jede Landesinnung muss für sich entscheiden, inwiefern sie diese Ausbildung anbieten möchten, wo die stattfinden soll, wie diese finanziert wird. Aber das Interesse ist bereits in den meisten Innungen gegeben. 

Was tut die Bundesinnung nun diesbezüglich? Die Ausbildung braucht einen Qualitätsrahmen, was ist mit der Finanzierung …?
WE:
Das grobe Konzept besteht und die Feinarbeitung passiert jetzt, sodass wir eventuell Anfang  2024 mit den einzelnen Ausbildungen beginnen können. Die Innung Kärnten ist mit ihrem Konzept Vorreiter. Neben Praktischem, wie die Ausbildung der Trainerinnen und Trainer und deren Finanzierung, die als Höherqualifizierung über das AMS passieren könnte, muss geklärt werden, wo die Ausbildungen stattfinden und wie die Beauty-Assistentinnen in den Salons angestellt werden.

Eine Beauty Assistentin ist kein Praktikant und kein Lehrling – wie soll die Bezahlung geregelt werden?
WE:
Die Frage bei einer Praktikumsausbildung ist immer die der Kosten und ob Unternehmen bereit sind, diese für solch eine angelernte Kraft zu zahlen. Wir haben im Kollektivvertrag dieStufe „Angelernte“. Ich denke, dass Beauty-Assistenten nach dieser eingestuft werden. Noch ungeklärt ist, ob es Unterstützung über das AMS geben wird.