Förderanträge für den Härtefall-Fonds Phase 3 können ab jetzt bis 31. Oktober beantragt werden | C: Martin Steiger für imSalon

03.08.2021

Bis 7.000 € Förderung - Härtefall-Fonds Phase 3 ist gestartet

Der Härtefall-Fonds, das Sicherheitsnetz für UnternehmerInnen, geht in die 3. Phase. Friseure können Förderanträge bis 31. Oktober rückwirkend für Juli bis September 2021 stellen.

Der Härtefall-Fonds als rasche Akuthilfe für viele von der Corona-Pandemie getroffene Selbständige geht in die Phase 3. Ab 2. August und bis einschließlich 31. Oktober 2021 können UnternehmerInnen auf das Sicherheitsnetz zurückgreifen und Förderungen für bis zu drei Betrachtungszeiträume (Juli, August, September 2021) rückwirkend beantragt werden.

Mit diesem Förderinstrument sollen UnternehmerInnen Unterstützung für ihre persönlichen Lebenserhaltungskosten bekommen und ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss.
 

Härtefall-Fonds beantragen

Unterstützung beantragen können EPU's, Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern, neue Selbständige, freie Dienstnehmer, Freie Berufe und erwerbstätige Gesellschafter beantragen. Es kann für 3 aus 3 Betrachtungszeiträumen Unterstützung beantragt werden. Die maximale Höhe beträgt insgesamt 7.000 Euro. Wobei zu beachten ist, dass ein Umsatzeinbruch von mindestens 50% gegenüber dem Vergleichszeitraum vorliegen muss bzw. ist der Umsatz des jeweiligen Betrachtungszeitraumes dem Umsatz des jeweiligen Monats 2019 oder einem Drittel des Umsatzes des dritten Quartals 2019 gegenüber zu stellen.

Für die Antragstellung ist eine persönliche Handy-Signatur (rechtsgültige elektronische Unterschrift) notwendig. Zu beantragen geht diese über ►Finanz-online!

Mit Start der Phase 3 erlischt Phase 2; Förderanträge waren bis 31. Juli 2021 möglich.

Genauere Informationen zur Antragstellung, das Online-Formular als Download ect. gibt es online bei der WKO https://www.wko.at/service/haertefall-fonds.html