14.04.2020

Bis 6.000 € Förderung - Phase 2 des Härtefall-Fonds startet

Die 1. Phase mit Soforthilfe von bis zu 1.000 € geleistet wurde, läuft noch bis 17.04. Ab 20.04. startet Antragstellung für Phase 2 des Härtefall-Fonds mit erweiterten Förderkriterien. Allen Antragstellern steht derselbe maximale Förderbetrag von bis zu 6.000 € zur Verfügung...

Nach einer Verdoppelung des Fördervolumens auf zwei Mrd. Euro bringen die neuen Richtlinien der Bundesregierung eine Ausweitung der Anspruchskriterien für den Härtefall-Fonds und führen diesen in eine zweite Phase über. Ab kommendem Montag, 20. April, können Selbständige - mittels Online-Formular auf der Website der WKÖ – die Förderung beantragen. Zur Vorbereitung der benötigten Unterlagen gibt es ab Donnerstag, 16. April online auf wko.at/haertefall-fonds ein Muster-Formular. Die Antragstellung für Schnellhilfe aus der ersten Phase ist noch bis inkl. Freitag, 17. April möglich. Allgemein läuft die Antragstellung im Härtefallfonds weiterhin bis 31. Dezember 2020.

Förderkriterien wurden erweitert

Künftig entfallen Einkommensober- und untergrenzen, Mehrfachversicherungen und Nebenverdienste sind keine Ausschlussgründe mehr. Außerdem können auch  Neugründer, die zwischen 1. Januar und 15. März 2020 gegründet haben, einen Pauschalbetrag von 500 Euro aus dem Fonds beziehen.

Maximal 2.000 Euro für bis zu drei Monate 

Generell wird der Verdienstentgang des Unternehmers bzw. der Unternehmerin mit einem Zuschuss von max. 2.000 Euro pro Monat über max. drei Monate abgefedert – gesamt bis zu 6.000 Euro.WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf: „Die WKO wird mit Hochdruck auch weiterhin daran arbeiten, dass die Mittel aus dem Härtefall-Fonds entsprechend der Richtlinien rasch an die Unternehmerinnen und Unternehmer gelangen und damit möglichst viele effektive Unterstützung erhalten.“

Weitere Detail-Informationen erhalten Sie auf der Härtefall-Fonds-Informationsseite der WKO