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08.11.2021

Verwaltungsstrafen und Kontrolldruck

Bundesinnenminister stockt Personal für Kontrollmaßnahmen auf, es drohen Verwaltungsstrafen von bis zu 500 Euro für KundInnen und 3.600 €uro für Salonunternehmer…

Seit heute, Montag 8.11., gilt die neue 2G Regelung unter anderem auch beim Friseur. Kaum in Kraft getreten, schon droht die Politik mit Kontrollen und verweist abermals auf hohe Verwaltungsstrafen.

Kontrollen bei Dienstleistern und Gastronomie

Innenminister Karl Nehammer hat in der heutigen Pressekonferenz erklärt wie die aktuellen Vorgaben überwacht werden sollen und dass der Kontrolldruck in den nächsten Tagen massiv mit aufgestocktem Personal steigen werde. 

800 Polizisten zusätzlich sollen für Kontrolltätigkeiten abgestellt werden.

„Wer eine Gastwirtschaft oder einen Dienstleister besucht, muss damit rechnen, dass er kontrolliert wird“, so Karl Nehammer. „Das ist jetzt leider notwendig geworden.“

Ausgegrenzt von Kontrollen wird der private Bereich.

Verwaltungsstrafen für Kunden und Betreiber

Wer gegen die 2G Regeln verstößt, muss mit Strafen rechnen. Halten sich KundInnen nicht an die 2G-Regel, droht eine Verwaltungsstrafe von bis zu 500 €. Verletzt der Salonbetreiber die 2G Kontrolle und damit die Regeln werden bis zu 3.600 € fällig.