06.11.2021
2G: 40 Prozent Umsatzeinbuße erwartet. Bundesinnung fordert Unterstützung
Körpernahe Dienstleister trifft das verschärfte Betretungsverbot besonders hart, die zu erwartenden Umsatzeinbußen müssen ausgeglichen werden, fordert die Bundesinnung.
Geringere Kundenfrequenz und Umsatzeinbußen durch neue Zutrittsregeln
Die Bundesinnung reagiert auf die gestern beschlossenen ►verschärften Corona-Maßnahmen, die ab Montag, 08. November bundesweit in Kraft treten und betont, dass die neuen Zugangsregeln die Körpernahen Dienstleister besonders hart trifft: Die 2G-Regelung für KundInnen schließt ungeimpfte Personen vom Besuch im Friseursalon bzw. im Fuß- oder Nagelpflege-, Kosmetik-, Massage- sowie Tätowier- und Piercingstudio aus. Solch ein Betretungsverbot für große Teile der Bevölkerung bedeutet für die Betriebe neuerlich bis zu 40 Prozent Umsatzeinbußen. „Hier muss es einen umfassenden Ersatz für die betroffenen Unternehmen sowie ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben, der auf diese Rückgänge Bedacht nimmt“, fordert Wolfgang Eder.
Unverständnis über die Verschärfung herrscht zudem unter den Betrieben, hat es doch in den letzten Monaten keine Clusterbildungen gegeben.
Strengere Zugangsregeln für die Körpernahen Dienstleister dürfen keinesfalls dazu führen, dass sich das Geschäft aus den Salons in gänzlich unkontrollierte private Bereiche verlagert. Eine 2,5G-Regelung für Kundinnen und Kunden hätte die drohende Verdrängung von rund 40 % aus den Salons wesentlich vermindert, so Eder.
Für die Ausübenden mobiler Dienstleistungen gelten selbstverständlich die gleichen Regelungen wie für die niedergelassenen Betriebe. KundInnen haben bei Inanspruchnahme mobiler Dienstleistungen die 2G Regel einzuhalten, betonte Wolfgang Eder abschließend gegenüber imSalon.