Ab 3. November gilt in österreichischen Friseursalons wieder die 10 m2 Regelung | Credit: Markus Wache

02.11.2020

Die 10 m2 Regelung bei Friseuren gilt wieder

Mit dem Lockdown light kommen auch Nachbesserungen bei den Friseuren. Neben den bereits untersagten Gesichtsvisieren und Mini-Faceshields gilt ab 3. November auch wieder die 10m2 Regelung.

Neuerungen telefonisch bei Bundesinnungsmeister Wolfgang Eder erfragt. Eine entsprechende Verordnung dazu wird vonseiten der Bundesinnung gerade auf den Weg gebracht.

Lockdown light ab 3. November - die Änderungen

  • Die 10 m2 Regelung, die für ►Friseure mit Ende Mai aufgehoben wurde, ist zurück im Friseursalon: „Handel und Dienstleistungsbetriebe dürfen weiterhin betreten werden, es müssen jedoch pro Kunden 10m² an Fläche zur Verfügung stehen (wobei bei Geschäften mit einer geringeren Gesamtfläche ein Kunde möglich ist)“ (Quelle: wko.at/ Corona Schutzmaßnahmen neu, Stand 31.10.2020)
  • Gesichtsschilder und Visiere sind untersagt, ab sofort müssen eng anliegende Schutzmasken bei allen Dienstleistungen getragen werden (►Gesichtsvisiere nicht mehr als Maskenersatz erlaubt). Unseres Wissens gilt hier auch weiterhin die Übergangsfrist bis 07. November, die mit der neuen Corona-Verordnung mit dem 25.10. in Kraft trat. Ausnahmen: Wer ein ärztliches Attest vorweisen kann, dass er/Sie aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen sollte, darf nach wie vor zu einem Gesichtsvisier greifen.  
  • Bei gesichtsnahen Behandlungen ändert sich nichts. Hier sind von FriseurIn bzw. Barber/ella und Kunde/in verpflichtend ein eng anliegender Mund-Nasenschutz zu tragen. Ausnahme: Bartpflege und Rasuren.