23.10.2020

Gesichtsvisiere nicht mehr als Maskenersatz erlaubt

Friseure sind ein relativ kleiner überschaubarer Bereich, meint Rudolf Anschober, in Bezug auf die Sparten in denen Gesichtsschilder verwendet werden. Laut Medienberichten soll wieder ausschließlich mit Gesichtsmasken, die eng am Gesicht anliegen, gearbeitet werden.

+++ Aktuelles Update zum Artikel +++
Ab Sonntag, 25. Oktober, tritt die neue Corona Verordnung österreichweit in Kraft
, sie besagt unter anderem: Ab dem 7. November 2020 nicht mehr erlaubt sind demnach die nach mehreren Seiten offenen Gesichtsschilder/Faceshields oder die kleinen Kinnvisiere. Ab dann ist nur mehr ein eng anliegender Mund-Nasen-Schutz zulässig. Eine solche Schutzmaske muss wie bisher in öffentlichen Verkehrsmitteln (auch Seilbahnen, Flugzeugen, Reisebussen, Ausflugsschiffen) getragen werden, auch beim Einkaufen sowie bei jeglicher Dienstleistung mit Kundenkontakt!

Originalartikel vom 22.10.2020

Eine neue Verordnung bezüglich des Mund-Nasen-Schutzes wurde laut APA von Gesundheitsminister Rudolf Anschober angekündet, Gesichtsvisiere sollen darin verboten werden.

Bei Friseuren sind die Gesichtsschilder sehr beliebt, ebenso die übers Kinn geschwungenen sogenannten Mini-Face Shields, jetzt sollen diese verboten werden. Gewundert hat man sich eh immer wieder: wie kann es sein, dass da an den Seiten oder nach oben keine Luft mit Viren entweichen soll und kann.

In einem Videomitschnitt der Pressekonferenz zum Bildungsbereich sprach sich Gesundheitsminister Rudolf Anschober klar gegen Gesichtsschilder aus. Anschober verweist im Video maßgeblich auf die Branchen Gastronomie und Friseure: „Wo Gesichtsschilder häufiger verwendet werden,… auch bei Friseuren, Branchen, die besonders diese Gesichtsschilder verwenden, ein relativ kleiner überschaubarer Bereich, ....“

Vor allem in gesichtsnahen Dienstleistungen (Augenbrauen-Dienstleistung, Pony-schneiden) greifen Friseure verpflichtender Weise zum Gesichtsschild. Was in diesen Bereichen nun Vorgabe sein wird, bleibt abzuwarten.

Anschober zeigt Verständnis dafür, dass das ganztägige Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes eine Belastung darstelle. Deshalb soll es eine Übergangsphase geben, in der die Schilde noch als Ersatz für eine Maske gelten. Außerdem soll es eine Sonderregelung für Personen geben, die keine schließende Maske tragen können, wie zum Beispiel Asthmatiker.

Medial wird der vorliegende Gesetzestext wie folgt zitiert: „Hintergrund ist eine verdichtete Evidenz, nach der insbesondere ‚Face Shields‘ keine den klassischen Masken vergleichbare aerosolhemmende Wirkung haben.Mechanische Schutzvorrichtungen wie ‚Face Shields‘ oder (umso mehr) ‚Mini Face Shields‘ haben sich somit als nicht zur Verhinderung der Verbreitung von Covid-19 geeignet erwiesen und sind daher nunmehr verboten.“

Mini Face Shields sind die ans Kinn geklemmten, meist transparenten und nach oben offenen Halbvisiere.

Ab wann die Verordnung greift, ist nicht bekannt, für Friseure bleibt offen, wie nun bei gesichtsnahen Handlungen vorzugehen ist: Maske und Visier?

Ein Umstellen auf Maske ist sicher unmittelbar möglich, allerdings hatten sich bereits viele an die doch recht komfortablen Versionen mit Brillenaufsatz und Stirnklammer gewöhnt.