29.10.2021
Aktuelle Corona Regelungen für Friseure in Bundesländern
Die Inzidenzen steigen, Hospitalisierungsraten schießen wieder in die Höhe, in jedem Bundesland in unterschiedlicher Geschwindigkeit, entsprechend angepasst werden die regionalen Maßnahmen. In welchem Bundesland welche abweichenden Regelungen für Friseure gelten...
Stand: 29.10.2021
Wien
- 2,5 G: Geimpft, Genesen, PCR Getestet
ab Ende KW 46 gilt nur noch 2G - Nur PCR-Test anerkannt, max. 48 Std. gültig
Salzburg
- FFP2 Maskenpflicht für KundInnen beim Friseur
Steiermark
(ab 8.11.)
- FFP2 im Handel und Kulturbereich
Friseure ausgenommen - 2,5G-Regel (geimpft, genesen, PCR-getestet max. 72 Std. gültig) für externe BesucherInnen, auch Dienstleister, in Kranken- und Kuranstalten sowie in Pflegeheimen.
Oberösterreich
- (ab 8.11.) 2,5 G: Geimpft, Genesen, PCR Getestet
- FFP2 im Handel und Kulturbereich
Friseure ausgenommen
Tirol
(ab 8.11.)
- FFP2 im Handel und Kulturbereich, Friseure ausgenommen
- 2,5G-Regel (geimpft, genesen, PCR-getestet max. 72 Std. gültig) inklusive FFP2-Maskenpflicht für Dienstleister wie Mobile Friseure in Orten, an denen Gesundheitsdienstleistungen erbracht werden, wie etwa Krankenanstalten, Alten- und Pflegeheimen, Kureinrichtungen, Arztordinationen sowie Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe
Kärnten
- FFP2 im Handel und Kulturbereich, Friseure ausgenommen
Bundesweite Vorgaben
- Keine Maskenpflicht bei vorliegendem 3G Nachweis
- 3G Regelung KundInnen
Geimpft, Genesen, Getestet (Antigen 48h, PCR 78h,Selbsttest 24h oder vor Ort) - 3G am Arbeitsplatz (ab 1.11.)
HINWEIS: Da sich Situationen und Corona-Richtlinien jederzeit ändern können, erhebt imSalon keinen Anspruch auf rechtmäßige Gültigkeit der Angaben in diesem Artikel.