27.02.2020

Friseursalon-Razzien OÖ: 96 Billigsalons, illegale Beschäftigung an der Tagesordnung

Heimische Friseure wehren sich gegen unfaire Billigkonkurrenz durch Barbershops. Beschwerden führten zu Kontrollen der Finanzpolizei und brachten gravierende Missstände ans Tageslicht: Illegale Beschäftigung von Arbeitnehmern und Schwarzumsätze sind bei Barbershops anscheinend an der Tagesordnung

Aufgrund von bei der WKO Oberösterreich einlangenden Beschwerden legal arbeitender Friseurmeister wurden durch die Finanzpolizei im Raum Oberöstereich und Salzburg insgesamt 96 sogenannte Barbershops kontrolliert. Grund der Anzeigen war in allen Fällen, dass es bei Einhaltungen der gesetzlichen Bestimmungen - insbesondere der steuerrechtlichen - unmöglich ist, Friseurleistungen zu einem derartigen Dumpingpreis anbieten zu können, bei welchem die betrieblichen Fixkosten bei weitem nicht abgedeckt werden können. Bei stichprobenartigen Kontrollen in diesen Billigsalons mußten in rund der Hälfte der Fälle eine Reihe von Verstößen festgestellt werden:

  • In 10 Fällen wurden Personen ohne Anmeldung zur Sozialversicherung beschäftigt.
  • In 3 Fällen wurden illegal beschäftigte Ausländer festgestellt.
  • In 2 Fällen existierte in den kontrollierten Barbershops keine Registrierkassa.
  • In 2 Fällen lag keine gewerberechtliche Bewilligung vor.
  • In 30 Fällen wurde durch verdeckte Ermittlungen festgestellt, dass zwar eine Registrierkassa vorhanden war, die Umsätze jedoch nicht in der Kassa erfasst wurden.
  • Weiters wurden 667 Euro an vollstreckbaren Abgabenrückständen gepfändet. 

Dieter Fellinger, Teamleiter bei der Finanzpolizei:

„Wenn bei insgesamt 96 Kontrollen, wobei eine Kontrolle immer nur eine Momentaufnahme darstellen kann, eine derart hohe Trefferquote erzielt wird, ist davon auszugehen, dass Schwarzumsätze und illegale Beschäftigung von Arbeitnehmern in Barbershops an der Tagesordnung sind.“

Erika Rainer Landesinnungsmeisterin OÖ | Credit: Christian Lanegger

Erika Rainer, Innungsmeisterin der oö. Friseure:

„Die heimischen Friseure bieten hervorragende Dienstleistungen mit bestens ausgebildetem Personal und hochwertigen Produkten. Daher können sie sich jederzeit jeder Konkurrenz stellen, wenn diese unter den gleichen Rahmenbedingungen an den Start geht. Wenn aber bei Stichprobenkontrollen festgestellt wird, dass von der Konkurrenz arbeits- und steuerrechtliche Bestimmungen mit Füßen gestreten werden, ist es als Interessenvertretung unsere Pflicht, unsere vielen Mitglieder, die sich an diese gesetzlichen Bestimmungen halten, vor unlauterem Wettbewerb zu schützen.“