Credit: Martin Steiger

03.09.2020

Coronatestung von Mitarbeitern als Betriebsausgabe absetzen

Der erste Schnupfen, ein leichtes Hüsteln und schon befällt den Chef die Angst, der Mitarbeiter könnte Corona-infiziert sein. Abhilfe bringt ein Test, doch das kann rasch teuer werden. Abschreiben ist möglich – Steuerberater Dieter Derntl weiß wie…

Wir haben nachgefragt: Ist die Abschreibung von Coronatests von Mitarbeitern als Betriebsausgabe absetzbar?

Gerade im Friseursalon besteht berechtigtes Interesse des Unternehmers, Klarheit über eine Nichtinfektion von Mitarbeitern mit Corona zu haben. Wenn der Betrieb es also veranlasst, ist die Annahme berechtigt, dass es als Betriebsausgabe anerkannt wird. Ein Sachbezug ist ja etwas, was ausschließlich der Privatsphäre des Mitarbeiters berühren würde. Hier steht jedoch das Interesse des Betriebes im Vordergrund.

„Ich empfehle die Corona-Testung von Mitarbeitern als Betriebsausgabe in die Buchhaltung zu geben“, erklärt uns Steuerprofi Dieter Derntl von der taxpro.at und ergänzt, „Leider gibt es dazu noch kein Judikat, es ist also noch keine gesicherte Rechtslage, es gibt jedoch die berechtigte Annahme, dass es so sein wird.

Dieter Derntl verweist dafür auf den Umgang mit anderen Testungen/ Impfungen. „Wenn ich meinen Mitarbeitern im Rahmen betrieblicher Vorsorge eine Grippeimpfung spende, dann ist das eine Betriebsausgabe und kein Sachbezug für Mitarbeiter. Dies wurde bereits judiziert, insofern ist die Annahme berechtigt, dass auch die Corona Testung und wahrscheinlich die folgende Impfmöglichkeit so behandelt werden werden.“, erklärt Derntl.

Dieter Derntl
leitet die renommierte Steuerkanzlei taxpro in Wien und ist seit 30 Jahren auf die Beratung kleiner und mittlerer Unternehmen erfolgreich spezialisiert. Wir freuen uns Herrn Dieter Derntl als beratenden Fachmann für Steuer- und Unternehmerangelegenheiten regelmäßig zu Rate zu ziehen zu können.