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26.03.2020

Förderkredit- Vergabe wird doch restriktiver gehandhabt

Die Vergabe der Kredite wird offensichtlich wesentlich restriktiver gehandhabt, als die Regierung und der AWS verlautbart haben. Die Bank hat die Aufgabe bekommen die Bonitätsprüfung und gleichzeitig die Haftung für die Kreditsicherheit der Förderwerber zu übernehmen.

Laut Steuerberater Dieter Derntl werden, entgegen der Vereinfachung, der AWS sehr wohl insbesondere folgende Unterlagen abverlangt:.

  • plausible Liquiditätsplanung
  • Planrechnung 2020/2021 aus welcher die Bedienbarkeit der Rückzahlung hervorgeht
  • Bestätigung vom Steuerberater, dass der bilanzierende Betrieb die URG-Richtlinien (mind. 8 % Eigenkapital und max. 15 Jahre Schuldtilgungsdauer), Stand heute (26.03.2020), erfüllt.

Es ist damit zu rechnen, dass der Antrag einige Zeit benötigt und diese Fördermaßnahme demzufolge keine schnelle Hilfestellung bietet.

Dieter Derntl
leitet die renommierte Steuerkanzlei taxpro in Wien und ist seit 20 Jahren auf die Beratung kleiner und mittlerer Unternehmen erfolgreich spezialisiert. Wir freuen uns Herrn Dieter Derntl als beratenden Fachmann für Steuer- und Unternehmerangelegenheiten regelmäßig zu Rate zu ziehen.