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Credit: Nina Hladil nhpictures

30.04.2026

„Eine Meisterprüfung braucht keinen Lehrabschluss“

Nicht jeder Weg in den Friseurberuf muss über eine klassische Lehre führen. Daniel Daurer, Landesinnungsmeister der Friseure in Niederösterreich, zeigt auf, welche Ausbildungsmöglichkeiten er zusätzlich zum dualen System sieht. Denn der Friseurkräftemangel ist groß und um das Friseurhandwerk zukunftsfest zu machen, braucht es ein Umdenken zur klassischen Lehre und Zielgruppe.

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Daniel Daurer im Gespräch mit imSalon

Daniel, die Lehrlingszahlen stagnieren, Ausbildungsplätze fallen weg. Reicht die klassische Lehre aus, um künftig genügend Fachkräfte auszubilden?
DD:
Die klassische Lehre allein wird den Fachkräftemangel nicht lösen. Die Lehre ist ein Modell, das vor allem für junge Menschen zwischen 15 und 18 Jahren gedacht ist. Gerade in ländlichen Gegenden fehlen immer mehr Ausbildungsplätze. Betriebe werden altersbedingt geschlossen, stattdessen kommen ein Barber und zwei EPU in die Ortschaft. Damit wird die Kundschaft zwar bedient, aber der Ausbildungsplatz fällt weg.

Worin siehst du die Lösungen für dieses Problem?
DD:
Es geht nicht darum, die duale Ausbildung schlecht zu reden. Nur, wir werden mehrere Bausteine brauchen, um in Zukunft genügend Fachkräfte zu haben. Und für Erwachsene braucht es zusätzliche Wege.

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Wir werden mehrere Bausteine brauchen, um in Zukunft genügend Fachkräfte zu haben.

Welche Möglichkeiten gibt es für Erwachsene? Die möchten ja nicht unbedingt die Berufsschule besuchen.
DD: Eine Möglichkeit ist die Ausbildung im Betrieb ohne Lehrvertrag. Die Person wird im Salon angemeldet, arbeitet dort und wird währenddessen praktisch ausgebildet. Wenn die erforderliche Praxiszeit erreicht ist, kann sie zur außerordentlichen Lehrabschlussprüfung antreten. Ich selbst habe das in meinem Betrieb bereits in drei Varianten praktiziert - ohne Lehrvertrag und letztlich sogar mit einer Friseurmeisterin.

Von welchen Ausbildungszeit sprechen wir hier?
DD: Bei der regulären Friseurlehre sind es 3 Jahre mit 40 Stunden pro Woche. Das sind insgesamt 6.192 Stunden. Für Erwachsene, die zur außerordentlichen Lehrabschlussprüfung antreten möchten, braucht es mindestens die Hälfte dieser Lehrzeit, also rund 3.100 Stunden. Auf Vollzeitbasis entspricht das 18 Monaten. Kürzer ginge es nicht, weil die Stunden arbeitsrechtlich sonst nicht zu erreichen wären.

Entscheidend ist nicht, dass jemand exakt 18 Monate in Vollzeit arbeitet, sondern dass die Stunden nachgewiesen werden

Also könnte die Ausbildung auch in Teilzeit stattfinden?
DD:
Ja. Entscheidend ist nicht, dass jemand exakt 18 Monate in Vollzeit arbeitet, sondern dass die Stunden nachgewiesen werden. Wer zum Beispiel nur 10, 20 oder 30 Stunden pro Woche arbeitet, braucht entsprechend länger. Gerade für Quereinsteigende, Menschen mit Kinderbetreuungspflichten oder Personen, die neben dem Studium eine Ausbildung machen möchten, ist das ein flexibler Weg.

Die Stunden müssen nachgewiesen werden. Wie?
DD: Der Betrieb stellt eine Bestätigung aus und erklärt, dass diejenige Person im Salon ausgebildet wurde. Zusätzlich braucht es einen Krankenkassenauszug, aus dem die Anmeldung und die Arbeitsstunden hervorgehen.

Wenn jemand sagt: „Ich war sechs Monate in einem Kurs bei Meininghaus in Deutschland, danach ein halbes Jahr bei Daniel Daurer und anschließend noch bei Sassoon in London. Über 18 Monate habe ich mir die Kenntnisse angeeignet.“ Wird das anerkannt?
DD:
Wenn es sich um fachliche Ausbildung handelt, sehe ich grundsätzlich kein Problem. Jemand könnte ja auch ein Jahr bei mir arbeiten und danach sechs Monate bei einem Kollegen in Oberösterreich. Bei Ausbildungen im Ausland bin ich allerdings vorsichtig. Zudem braucht es den Nachweis des Krankenkassenauszugs

Wir reden von der praktischen Ausbildung im Salonbetrieb. Was ist mit Fachtheorie? Braucht es dafür nicht die Berufsschule?
DD: Wenn jemand zur außerordentlichen Lehrabschlussprüfung zugelassen werden möchte, ist ein Berufsschulbesuch nicht zwingend erforderlich. Die Stunden im Betrieb sind die zentrale Voraussetzung. Allerdings muss jemand, der die Berufsschule nicht besucht hat, bei der Lehrabschlussprüfung zusätzlich zur mündlichen und praktischen Prüfung auch die schriftliche Prüfung ablegen: Fachkunde, Fachrechnen und Fachzeichnen

Aber woher bekomme ich das Wissen?
DD:
Auf diese Inhalte muss man sich selbst vorbereiten. Wer das kann, lernt selbstständig mit Fachbüchern oder besucht Vorbereitungskurse, etwa beim WIFI oder anerkannten Schulen.

Gibt es auch die Möglichkeit, nur einen Teil der Berufsschule zu besuchen?
DD:
Ja. Eine Person kann als außerordentliche Schülerin oder außerordentlicher Schüler die dritte Klasse der Berufsschule besuchen. Voraussetzung ist, dass die Berufsschule einen Platz hat und die Wohnsitzgemeinde die Kosten übernimmt. Wenn die dritte Klasse positiv abgeschlossen wird, kann man regulär zur Lehrabschlussprüfung antreten werden. In der Regel muss dann nur der mündliche und praktische Teil absolviert werden.

Wie wird denn eine erwachsene Person ohne Lehrvertrag während dieser Ausbildung bezahlt?
DD: Dafür gibt es im Kollektivvertrag eine eigene Regelung für den zweiten Bildungsweg. Die ersten zwölf Monate werden nach dem dritten Lehrjahr entlohnt, die weiteren sechs Monate oder länger nach dem vierten Lehrjahr laut Kollektivvertrag. Das sind Mindestentgelte. Mehr darf natürlich immer mehr zahlen.

Das ist eigentlich sehr interessant für Quereinsteiger.
DD: Absolut. Für Quereinstieg, Umschulung und Erwachsenenbildung ist das ein wichtiger Weg. In manchen Bundesländern gibt es dafür auch Förderungen. In Niederösterreich gibt es das AMS das AQUA-Programm.

Aus Erfahrung weiß ich, dass nach ein Erwachsener nach einem halben Jahr bereits Umsatz schreibt.

Viele Salonunternehmer sagen, dass Auszubildende sehr viel Geld kosten. Wenn ich jetzt eine Quereinsteigerin aufnehme, kostet sie ca. 1.300 Euro brutto im Monat. Zusätzlich muss ich sie ausbilden, mich freischaufeln, sie vielleicht zu Kursen schicken. Wie rechnet sich das?
DD: Natürlich schreibt diese Person nicht im ersten Monat Umsatz – das macht ein Lehrling aber auch nicht. Der Unterschied ist: Ein erwachsener Mensch arbeitet anders als ein Jugendlicher. Aus Erfahrung weiß ich, nach einem halben Jahr schreibt ein Erwachsender bereits Umsatz. Ich habe keine Berufsschule und keinen Lehrvertrag mit fixem Enddatum, sondern ein normales Dienstverhältnis mit den üblichen arbeitsrechtlichen Regeln.

Und damit kann dann auch eine Quereinsteigerin, ein Quereinsteiger Meisterin bzw. Meister werden?
DD: Die Meisterprüfung erfordert keine Lehrabschlussprüfung. Man kann zur Meisterprüfung antreten, ohne jemals einen Lehrvertrag gehabt oder eine LAP absolviert zu haben.

Die Meisterprüfung ist rechtlich nicht an einen Lehrabschluss gebunden.

Wie das?
DD: Die Meisterprüfung ist rechtlich nicht an einen Lehrabschluss gebunden. Wer keine LAP hat, muss bei der Meisterprüfung zusätzliche Teile absolvieren. Dazu gehört ein zusätzlicher praktischer Teil – etwa ein weiterer Herrenhaarschnitt – und ein zusätzliches Fachgespräch auf LAP-Niveau. Wer die LAP bereits hat, dem entfallen diese Teile.

Weiß man das offiziell?
DD:
Das steht im Bundesgesetzblatt. (s. Anlage)

BGBLA Ausbildungsverordnung Friseur / Stylist  

Aber ist das jedem bewusst?
DD:
Nein, ist es nicht. Als Landesinnungsmeister ist es mir aber wichtig, darüber zu sprechen.

Bedeutet das, dass jeder einfach zur Meisterprüfung gehen kann?
DD:
Zur Prüfung kann man grundsätzlich antreten. Entscheidend ist, ob man sie besteht. Die Meisterprüfung ist sehr anspruchsvoll und umfasst schriftliche, mündliche und praktische Teile. Die schriftliche Prüfung dauert mehrere Stunden, bei der mündlichen Prüfung gehören Fachgespräche und Fallbeispiele dazu, und die praktische Prüfung findet mit mehreren Modellen statt.

Man muss sich die Meisterprüfung so vorstellen: Sie gliedert sich in 1A, 1B, 2A, 2B, 3, 4 und 5. Bestimmte Teile entsprechen inhaltlich dem LAP-Niveau. Wer die LAP bereits hat, dem entfallen diese Teile. Wer keine LAP hat, muss sie zusätzlich absolvieren.

Ist der Meistertitel ohne Lehre also eine Abkürzung?
DD:
Nein, so würde ich es nicht sehen. Es ist ein anderer Weg, aber kein einfacher. Man spart sich nicht das Können. Man muss in der Meisterprüfung nachweisen, dass man fachlich, praktisch und theoretisch auf dem erforderlichen Niveau ist.

Wenn wir Ausbildung flexibler denken, können wieder mehr Betriebe ausbilden.

Dein Wunsch mit Blick nach vorne?
DD:
Wir brauchen mehr Fachkräfte. Deshalb sollten wir alle rechtlich möglichen und seriösen Ausbildungswege sichtbar machen. Die klassische Lehre bleibt wichtig, muss aber moderner werden. Wir sollten stärker in Ausbildungsstunden denken und nicht nur in starren Zeiträumen. Vier-Tage-Woche, Teilzeitmodelle und die veränderten Bedürfnisse der jungen Menschen müssen wir besser berücksichtigten. Wenn wir Ausbildung flexibler denken, können wieder mehr Betriebe ausbilden – und mehr Menschen ihren Weg ins Friseurhandwerk finden.

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