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Credit: Auremar | AdobeStock

19.05.2026

Wie viele Lehrlinge darf ein Salon ausbilden?

Wisst ihr, wie viele Lehrlinge ihr pro AusbilderIn aufnehmen dürft? Im Friseurhandwerk gelten strengere rechtliche Regeln als in vielen anderen Lehrberufen.

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Lehrlinge sind wichtiger Baustein gegen Fachkräftemangel, wertvolle frühe Umsatzbringer und sichern langfristig die Zukunft des Friseurhandwerks. Gleichzeitig läuft Lehre nicht nebenbei, sie braucht Zeit, Struktur, fachliche Begleitung und Menschen, die Verantwortung übernehmen.

Hier kommen die Verhältniszahlen ins Spiel. Sie legen fest, wie viele Lehrlinge ein Betrieb, im Verhältnis zu den vorhandenen Fachkräften und AusbilderInnen, beschäftigen darf.

Ziel ist Qualitätssicherung: Lehrlinge, die direkt am Menschen arbeiten, müssen ausreichend begleitet werden können. Ein Lehrling, der gut begleitet wird, bleibt eher um Beruf und entwickelt schneller Sicherheit. Je besser die Ausbildung, desto besser die Fachkräfte, die daraus entstehen. Basis dafür ist ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Fachkräften, AusbilderInnen und Lehrlingen. 

Ausbildung braucht Betreuung

In vielen Lehrberufen gilt: Für die erste fachlich einschlägig ausgebildete Person können zwei Lehrlinge aufgenommen werden, für jede weitere Fachkraft ein zusätzlicher Lehrling. Das Wirtschaftsministerium beschreibt diese Regelung als Teil der Qualitätssicherung in der dualen Ausbildung. 

Für den Lehrberuf Friseur (Stylist)/Friseurin (Stylistin) gelten jedoch andere Verhältniszahlen. 

Was gilt im Friseurbetrieb?

Fachkräfte im Salon Zulässige Lehrlinge
1 2
2 2
3 3
4 4
je 2 weitere Fachkräfte +1 Lehrling

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Das heißt: Ein Salon mit einer Fachkraft darf grundsätzlich zwei Lehrlinge ausbilden. Bei zwei Fachkräften bleibt es im Friseurberuf ebenfalls bei zwei Lehrlingen. Erst ab drei Fachkräften steigt die mögliche Lehrlingszahl auf drei.

Für UnternehmerInnen ist dieser Punkt wichtig: Wer ein wachsendes Team hat und mehrere Lehrlinge aufnehmen möchte, muss prüfen, ob die Fachkräftezahl tatsächlich zur gewünschten Lehrlingszahl passt.

Auch AusbilderInnen zählen

Neben dem Verhältnis zu den Fachkräften spielt auch das Verhältnis zu den AusbilderInnen eine Rolle. AusbilderInnen müssen fachlich und pädagogisch qualifiziert sein. Diese Qualifikationen werden im Rahmen der Ausbilderprüfung nachgewiesen oder des Ausbilderkurses erworben. Lehrberechtigte können die Funktion der Ausbilderin/des Ausbilders entweder selbst wahrnehmen oder eine andere Person damit betrauen.

Im Friseurberuf gelten folgende Zahlen:

AusbilderIn Zulässige Lehrlinge
1 nebenberufliche/r AusbilderIn 2
1 hauptberufliche/r AusbilderIn 3

Wer neben dem normalen Salonbetrieb zusätzlich ausbildet, kann weniger Lehrlinge betreuen als jemand, der hauptberuflich mit Ausbildungsaufgaben betraut ist. Es ist daher realistisch zu überlegen, wie viel Ausbildungszeit im Alltag tatsächlich verfügbar ist.

Sonderregel: Lehrlinge kurz vor Ende der Lehrzeit

Achtung: Bei dreijährigen Lehrberufen werden Lehrlinge in den letzten vier Monaten ihrer Lehrzeit nicht mehr zur Lehrlingszahl eingerechnet. 

Für Salons kann das relevant sein, wenn ein Lehrling kurz vor der Lehrabschlussprüfung steht und bereits der nächste Lehrling aufgenommen werden soll. 

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