198 Salons, knapp 40% aller Kontrollen, und mehr als doppelt so viele wie im Vorjahr, fanden in Wien statt. Auch Kärnten fuhr auf und verdoppelte die Anzahl der kontrollierten Betriebe. Trotz der erhöhten Kontrollen wurden gerade einmal 2,3 % der österreichischen Friseur- und Kosmetiksalons kontrolliert.
Die Zahl der 2024 kontrollierten Friseur- sowie Kosmetiksalon und daraus folgenden Strafanträge
| Bundesland |
Anzahl überprüfter Betriebe |
Strafanträge |
| Burgenland |
7 |
1 |
| Kärnten |
47 |
11 |
| Niederösterreich |
60 |
23 |
| Oberösterreich |
71 |
17 |
| Salzburg |
17 |
10 |
| Steiermark |
48 |
14 |
| Tirol |
21 |
8 |
| Vorarlberg |
28 |
10 |
| Wien |
198 |
74 |
| ÖSTERREICH |
497 |
168 |
In Folge der 497 Kontrollen wurde fast bei jedem 3. Salon ein Strafantrag bei Gericht durch die Staatsanwaltschaft eingebracht. Die von der Finanzpolizei angeführten Straftaten beziehen sich auf Verstöße gegen folgende drei Gesetze:
Tatbestände und Gesetzesverstöße
Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG): Dienstgeber hat Mitarbeiter nicht, nicht rechtzeitig oder falsch beim Versicherungsträger angemeldet. Diese Ordnungswidrigkeit wird von der Bezirksverwaltungsbehörde mit Geldstrafen von 730 € bis zu 2.180 €, im Wiederholungsfall von 2.180 € bis 5.000 € bestraft.
Insgesamt wurden im Zuge dieser Kontrollen 81 Strafanträge wegen Verstößen gegen dieses Gesetz gestellt, 30 davon in Wien.