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01.02.2016

Registrierkassenpflicht 2016 – Wichtige Fakten für Friseure

Ende März läuft die Schonfrist der seit 1.1.2016 bestehenden Registrierkassenpflicht aus. Die wichtigsten Fakten für Friseurunternehmer im Überblick.

Seit 1. Januar 2016 gelten in Österreich die Registrierkassenpflicht sowie die Verpflichtung zur Einzelaufzeichnung und Belegerteilung. Dies gilt für Unternehmen aller Branchen ab festgelegten Umsatz-/ Bareinnahmegrenzen.

Für die Finanz sind sämtliche Bareinkünfte zukünftig nachvollziehbar, da sie vollständig erfasst sein müssen. Bareinkünfte sind alle Bargeld-, Kreditkarten- und Bankomatkarten-Umsätze, sowie Zahlungen mit Gutscheinen oder Bons.

Registrierkassenpflichtig ist ein Unternehmen ab einem Jahresumsatz von €15.000 wovon der Barumsatz größer als €7.500 ist. Da Friseure in der Regel ihren Gesamtumsatz über Bargeschäfte machen, ist jeder Friseursalon mit einem Jahresumsatz von € 15.000 registrierkassenpflichtig.

Registrierkassen- versus Belegerteilungspflicht
Seit 1.1.2016 besteht die Belegerteilungspflicht für jeden Barumsatz, unabhängig davon, ob man auch registrierkassenpflichtig ist.

Die Wahl der richtigen Registrierkasse
Die Auswahl ist derzeit riesengroß. Viele Hersteller wollen ein Stück vom Pflicht-Kuchen abbekommen. Von gratis bis ziemlich teuer tummeln sich zahllose Angebote in allen Preiskategorien.
Hier ist Achtung geboten. Man sollte genau wissen, was man alles konkret benötigt, bevor man sich endgültig für eine Kassenart entscheidet.
In jedem Fall sollten Sie darauf achten, dass Kasse und Software bereits mit den ab 2017 vorgeschriebenen technischen Sicherheitseinrichtungen versehen sind.

Was ist die Registrierkasse
Letztendlich eine Kasse, wo man den Beleg direkt ausdrucken kann. Es gibt mittlerweile aber auch viele Softwarelösungen, Kassenprogramme für PC oder Mobilgeräte, die man mit einen kleinen Belegdrucker verbindet (Stecker, Blue Tooth, etc.). Ein Beleg muss immer erteilt werden, ansonsten drohen Geldstrafen.

Was muss ein Beleg enthalten?

  • Name des Unternehmers
  • Fortlaufende Nummer
  • Datum
  • Menge der Ware/ Dienstleistung
  • Betrag

Ab 1.1.2017 muss zusätzlich enthalten sein

  • Kassen-Identifikationsnummer
  • Uhrzeit
  • Aufsplittung des Betrags nach Steuersätzen
  • QR Code oder alternativ ein maschinenlesbarer Code zum Abruf der Daten

Kunden müssen den Beleg entgegennehmen und bis außerhalb der Geschäftsräume mitnehmen.

Ab wann und bis wann registrierkassenpflichtig
Sie haben die 15.000 € Jahresumsatz nicht überschritten und werden im Folgejahr gleich viel oder gar weniger Umsatz machen, dann ändert sich für Sie nichts.
Kompliziert wird es, wenn eine Umsatzsteigerung vorhersehbar ist oder Sie über der €15.000 Grenze liegen, aber planen darunter zu fallen. Am besten besprechen Sie diese individuelle Situation mit Ihrem Steuerberater, der Ihnen eine klare Angabe zum Pflichtzeitpunkt geben können sollte.

Förderungen für die Registrierkasse
Für Anschaffung und Umrüstung einer bestehenden Registrierkasse kann bis zum 31.12. 2016 eine Prämie von 200 € beantragt werden. Darüber hinaus besteht eine unbegrenzte Absetzbarkeit der Kosten im Jahr der Anschaffung.
Achtung: Für die Absetzbarkeit muss die Anschaffung vor dem 1.1. 2017 erfolgen

Kontrollen?
Heiß diskutiert mit vielen Verschwörungstheorien gespickt von Finanzbeamten, die vor jedem Salon den Kunden auflauern um Belege zu prüfen.
Dennoch wir haben bereits Informationen erhalten, dass der Außendienst der Finanzverwaltung bei Unternehmen vorbeischaut um Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht zu prüfen.

Was, wenn Sie keine Registrierkasse nutzen, obwohl Sie müssten?
Das ist als Finanzordnungswidrigkeit strafbar. Der Strafrahmen beträgt bis zu € 5000. Außerdem führt es zum Verlust der Vermutung der sachlichen Richtigkeit der geführten Bücher und Aufzeichnungen, was eine Schätzung der Besteuerungsgrundlage durch die Abgabenbehörde zur Folge haben kann. Das kann dann klarerweise richtig teuer werden.

Immer online?
Noch nicht, aber ab 1.1. 2017 müssen die Daten online übermittelt werden, also um einen Internetanschluss kommen sie, wenn Sie registrierkassenpflichtig sind, nicht Drumherum.

Sind händisch ausgestellte Belege zulässig?
Wenn Kassenpflicht besteht, muss ein Beleg aus dem System erstellt werden.
Wenn keine Kassenpflicht besteht gilt für Unternehmer dennoch die Belegerteilungsverpflichtung. In diesem Fall wird der Beleg händisch, mittels Kassenblock mit fortlaufender Nummer geschrieben.

Hilfe die Registrierkasse ist kaputt!
Fällt die Registrierkasse aus, müssen händisch Belege ausgestellt werden und nachgetragen werden, sobald das System wieder funktioniert.

Was machen Mobile Friseure?
Hier gibt es Erleichterungen. Sie müssen keine Registrierkassa mitführen, sondern können bei Leistungserbringung einen Beleg ausstellen und die Belegdurchschrift bei Rückkehr an die Betriebsstätte ohne unnötigen Aufschub nachträglich erfassen.
Mittlerweile gibt es allerdings einfache und günstige Applikationen für Mobiltelefon oder Tablet (zB. Kassandro.at). Mit einem kleinen Bon-Drucker ausgestattet kann man auch so leicht seine Pflicht erfüllen und der Mehraufwand ist überschaubar.

Was machen mit Trinkgeld?
Bekommt der Unternehmer ein Trinkgeld, so gilt dies als Bareinnahme und muss mit der Registrierkasse erfasst werden. Dieses Trinkgeld wird auch für die Ermittlung der Umsatzgrenze herangezogen.
Trinkgelder, die Arbeitnehmer erhalten, müssen nicht erfasst werden und werden nicht für die Berechnung der Umsatzgrenze herangezogen. Wenn sie dennoch mit der Registrierkasse erfasst werden sind sie wie durchlaufende Posten zu behandeln.

Müssen Gutscheine im Kassensystem erfasst werden?
Nein! Es handelt sich nicht um einen registrierkassen- und belegerteilungspflichtigen Barumsatz. Allerdings ist die Erfassung derartiger Bareingänge in der Registrierkasse zweckmäßig, weil damit eine lückenlose und sicherheitstechnische Aufzeichnung aller Bareingänge gewährleistet ist. In diesem Fall wird der Gutschein in der Registrierkasse mit Bezeichnung „Bonverkauf“ als Null %-Umsatz behandeln.
Der Wertgutschein ist im Zeitpunkt der Einlösung dann als Barumsatz zu erfassen.

Straffreiheit bis 31. März
Bis 31. März haben Unternehmer eine Schonfrist, offiziell wird ab 1. April geahndet und gestraft. Also wer noch zögert sollte sich rasch entscheiden und sich zumindest mit einer einfachen Lösung der Registrierkassenpflicht widmen.

Geschäftsaufgabe / Pensionsantritt
Unternehmer, die beabsichtigen noch im Jahr 2016 ihre betriebliche Tätigkeit einzustellen (zB Pensionsantritt im Jahr 2016), brauchen für 2016 keine Kassensystem anschaffen.
Dennoch, seit 1. Januar 2016 müssen sie der Belegerteilungspflicht nachkommen.

Achtung: Umstellung 2017
Ab 1. Januar 2017 muss jede Registrierkasse mit einer technischen Sicherheitseinrichtung versehen sein, die vor Manipulationen schützt. Diese verkettet im Hintergrund alle Belege miteinander und hat eine Signatur, die nur Ihrem Unternehmen zugeordnet ist. Zusätzlich müssen noch weitere Infos auf den ausgedruckten Beleg, siehe oben!

Unser Tipp: Steuerberater-Ersparnis

Ein großer Vorteil der Registrierkasse ist, dass alle Daten direkt und schon in digitaler Form an den Steuerberater gehen. Ihm wird eine ganze Menge Arbeit erspart. Es lohnt sich, aktiv beim Steuerberater nachzufragen, ob die Zeitersparnis weitergegeben wird, sprich: Ob man nun weniger zahlt. Dadurch kann man sich im besten Fall sogar das Geld für die Kasse "zurückholen".