18.01.2022

Kinder und Jugendliche – Maßnahmen-Übersicht für FriseurInnen

Aktuell ist in Österreich der Zutritt in Friseur-Salons nur mit 2-G-Nachweis gestattet. Kinder vor dem vollendeten 12. Lebensjahr sind aber von einer 2-G Nachweispflicht ausgenommen. In Wien wiederum brauchen Kinder ab sechs einen Eintrittstest …

Corona-Testpass

Der Corona-Testpass bietet Schülerinnen und Schülern einen gültigen Nachweis über ihr jeweiliges negatives Testergebnis in der Schule, eine bereits erfolgte Impfung (ab 12 Jahren) und/oder über ein außerhalb der Schule ausgestelltes Attest. Dieser Nachweis dient zur Vorlage in einem Friseur-Salon und auch an allen anderen Orten, wo von Personen ab einem Alter von 6 Jahren die Vorlage eines negativen Testergebnisses verlangt wird. Laut Verordnung des Gesundheitsministeriums ist für alle schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen der Corona-Testpass für außerschulische Veranstaltungen gültig. Das heißt: Ab einem Alter von 6 Jahren ist die Vorlage des Passes in Kombination mit einem Identitätsnachweis verpflichtend.

Unterschiedliche Sticker und Farben im Testpass

In den Schulen erhalten die SchülerInnen ihren Corona-Testpass. Für durchgeführte Tests werden Sticker verteilt. Die  Farben haben folgende Bedeutung:

  • Sticker blau = ALLES SPÜLT – PCR-Test in der Schule
  • Sticker grün = Antigen-NASENBOHRERTEST in der Schule
  • Sticker rot = Attest außerhalb der Schule
  • Sticker gold = geimpft

In Österreich (bis auf Wien) gilt der Ninja-Pass, auch als Corona-Testpass bekannt, als 2-G-Nachweis für Kinder ab 12 Jahren. Kinder vor dem vollendeten 12. Lebensjahr sind von der Nachweispflicht ausgenommen und müssen kein Testergebnis vorweisen.

Holiday Ninja Pass

Für die Ferienzeit wurde als Ausnahmeregelung zum 2-G-Nachweis für nicht bzw. nicht vollständig geimpfte Jugendliche im schulpflichtigen Alter von 12-15 Jahren der Holiday Ninja Pass eingeführt.

Eigene Regeln für Wien

  • Ungeimpfte Kinder ab 6 Jahren brauchen einen Eintrittstest. Von 6 bis 12 Jahren (plus maximal 3 Monate) gelten PCR-Tests 72 Stunden und Antigen-Tests 48 Stunden. Wenn innerhalb von 5 Tagen 3 Tests (davon 2 PCR-Tests) gemacht werden, gilt der Eintrittstest auch an den Tagen 6 und 7  (wie beim „Ninja-Pass“ während der Schulzeit).Bis zu einem Alter von 3 Monaten nach Vollendung des 12. Lebensjahres ist der Ninja Pass gültig.
  • Danach bis inklusive der 9. Schulstufe muss in Wien ein 2,5-G Nachweis erbracht werden. Für Kinder von 12-15 Jahren gilt somit geimpft oder genesen oder PCR-getestet. Für diese Altersgruppe gelten PCR-Tests 48 Stunden
  • Ab der 10. Schulstufe ist in Wien ein 2G-Nachweis notwendig. Nach Ende der Schulpflicht gelten für Jugendliche dieselben Regelungen wie für Erwachsene.

Mund-Nasen-Schutz

Kinder ab 14 Jahren müssen eine FFP2-Maske tragen. Kinder zwischen 6 und 14 Jahren können statt einer FFP2-Maske einen Mund-Nasen-Schutz tragen.