10.10.2023
10 Dinge rund ums Top Thema Friseur Stuhlmiete
Stuhlmiete – Platzmiete – Rent a Chair – Booth Rental, wie auch immer ihr das Kind benennt – ein selbstständiger Friseur mietet bei euch einen Arbeitsplatz ...
Der Begriff Stuhlmiete …
Als Erstes sollte man verstehen, dass Stuhlmiete für die Mieterin und den Mieter im Wesentlichen das Gleiche ist wie ein kleines Geschäft zu besitzen, dieses befindet sich allerdings im Salon des Vermietenden. Der Stuhlmietende ist sein eigener Chef, vereinbart Termine, kauft Produkte, kassiert, hat eine Steuernummer und bezahlt seine eigene Sozialversicherung. Stuhlmietende haben keinen Anspruch auf bezahlten Urlaub oder bezahlte Weiterbildung, besitzen dafür aber einen großen Freiraum in der eigenen Entwicklung und die Chance, viel über Selbstständigkeit lernen. Für Saloninhaberin bzw. Saloninhaber bedeutet das eine unternehmerische Absicherung.
Grundsätzlich gibt es 2 Möglichkeiten:
1. Vermietung zum Fixpreis, Mietender benützt die Infrastruktur des Salons
2. Vermietung mit Umsatzbeteiligung unter vorheriger Festlegung eines Mindestumsatzes.
Vertrag …
abschließen ist wichtig. Darin werden sämtliche Abmachungen festgehalten: Mietpreis, Kündigungsfrist, welche Bereiche in der Nutzung inkludiert sind, welche nicht (Rezeption, WLAN, Buchhaltung, Kasse, Reinigung, …). „Wir haben eine 3-monatige Kündigungsfrist für beide Seiten vereinbart. In der Miete sind Getränkebewirtung der Kunden, Shampoo und Styling Produkte enthalten. Extra verrechnen wir Farben, diese werden zum Einstandspreis der Mieterin weiterverrechnet", so ein Stuhlvermieter aus Wien.
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Steuerrechtliches …
ist wie immer zu beachten. Die Einnahmen aus der Vermietung werden unter Mieteinnahmen aufgeführt. Der Materialverbrauch des Mietenden muss ebenfalls in der Bilanz aufgeführt sein, allerdings extra dargestellt werden. Damit wird dem Finanzamt der größere Materialverbrauch bei gleich bleibendem Umsatz erklärt.
Die Mieterin bzw. der Mieter erhält eine monatliche Rechnung über Miete und Materialverbrauch.
Gewerberechtliche Voraussetzung …
für Stuhlmieterinnen*Stuhlmieter: Es gelten die gleichen Voraussetzungen wie für Saloninhaberin und Saloninhaber. Sie benötigen einen Gewerbeschein und haben damit die gleichen Auflagen wie eine Salonunternehmerin oder ein Salonunternehmer zu erfüllen, also Meisterprüfung und Unternehmerprüfung. Mehr Informationen erhalten Sie bei der Wirtschaftskammer im Gründerservice. (https://www.gruenderservice.at/)
Sozialversicherung …
liegt vollständig in der Hand der Mieterin bzw. des Mieters.
Miete …!
„Was kann ich eigentlich verlangen?“, wird am häufigsten gefragt. Nun, wie mit so vielem hängt dies von Lage, Salonpositionierung und Kundschaft ab. Da Stuhlvermietungen bis dato hauptsächlich in der Stadt bekannt sind, liegen die Mieten netto bei 800,- bis 1.300,- Euro, plus der gesetzlichen Mehrwertsteuer. In guten Lagen können Mieter leicht einen monatlichen Umsatz von 5.000 Euro aufwärts generieren.
Und das erspart der Mieterin bzw. dem Mieter einiges an Arbeit, bedenkt man, dass sie sich um nichts zu kümmern brauchen. Technik, Reparaturen, oder so profane, jedoch wichtige Dinge wie der Einkauf von Milch, Toilettenpapier und Reinigungsmitteln, werden erledigt. Klärt jedoch auf jeden Fall im Vorhinein ab, welche vorhandene Salon-Infrastruktur mitbenützt werden darf!
Arbeitszeit …
ist in der Regel Sache des Mietenden. Wird eine fixe Miete kassiert, ist die Arbeitszeit ohnehin nicht so wichtig. Vermietende können entscheiden, ob Mieter einen Schlüssel bekommen, um auch abseits der Salon-Öffnungszeiten arbeiten zu können. Diese Frage sollte im Vorfeld eindeutig abgeklärt werden.
Produktverkauf …
ist eine Sache der Vereinbarung. Die Mieterin bzw. der Mieter kann eigene Produkte einkaufen und verkaufen, außer es existiert eine gegenteilige Vereinbarung - Vermietende sollten allerdings bestimmen, ob die gewählte Marke in ihren Salon passt oder nicht. Es können auch nur die vom Salon geführten Produkte verkauft werden. In diesem Fall sollte vorher schriftlich eine etwaige Umsatzbeteiligung festgehalten werden. Gegenseitiges Vertrauen ist dabei enorm wichtig - vor allem sollte die Produktentnahme per Strichliste organisiert werden. Themen, wie Produktlagerung, Preiskalkulation und Produktpräsentation im Salon sind vorab ein unausweichlicher Diskussionspunkt!
Terminvergabe/ Kundenstock …
sind sicher die sensibelsten Berührungspunkte und gehören in die Verantwortung der Mieterin und des Mieters. Um Vorwürfen der Kundenabwerbung nachhaltig vorzubeugen, ist eine strikte Trennung empfohlen. Wichtig ist, im Vertrag zu verankern, dass Mietende selbst verantwortlich für ihre Kundschaft sind. Tipp: Auch die Regelung der Laufkundschaft muss besprochen werden!
Lehrlinge …
können mit "in Anspruch" genommen werden und je nach Bedarf in den Mietpreis einkalkuliert werden. Das sollte vorab in jedem Fall besprochen und fixiert werden. Für Lehrlinge kann das eine sehr spannende Erfahrung sein.
Salonmarketing …
sollte im Vorfeld abgeklärt sein. Generell sind die Mietenden für das eigenes Marketing (Kundenansprache, Visitenkarten, etc.) verantwortlich. Wird ein Kundenfest oder ähnliches gemeinsam gefeiert, können die Kosten danach im vorher definierten Splitt aufgeteilt werden.
Preisstruktur ...
Die Preise der Mieterin bzw. des Mieters sollten zur Preispositionierung des vermietenden Salons passen. Hier kann durchaus eine von bis Kategorie vorgeben werden, in die sich potenzielle Mietende einfügen müssen.
Bewerbungen für Stuhlmiete ...
Die Nachfrage steigt und wird über kurz oder lang auch ein größeres Angebot nach sich ziehen. Aufgeschlossene Vorreiter sind ja bereits unterwegs. Bewerber sollten genauso gut geprüft werden, wie bei einer Neueinstellung. Vermieterinnen und Vermieter sollten sich fragen:
- Hat er/sie einen eigenen Kundenstock und kann so die monatliche Miete bezahlet werden?
- Passt die Klientel zur Salonklientel?
- Ist der Kundenstock auch in realistischer geografischer Nähe?
Um böse Überraschungen auszuschließen, kann ein Probemonat vereinbart werden. Schließlich ist es der bestehende Salon, in dem sich das kleine Unternehmen des Stuhlmietenden entfaltet, und es soll für beide Partner eine erfreuliche Zusammenarbeit werden.