Credit: Martin Steiger

07.07.2020

Oberösterreich kehrt zur allgemeinen Maskenpflicht zurück

Als erstes österreichisches Bundesland führt Oberösterreich die Maskenpflicht wieder ein. Das heißt für Friseure: Auch während der Einwirkzeit und während der Behandlung am Platz ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Ab dem 08.07.2020 müssen die Oberösterreicher in öffentlichen Räumen wieder einen Mund-Nasen-Schutz tragen, das gaben heute Landeshauptmann Thomas Stelzer und Gesundheitsreferentin Christine Haberlander (beide ÖVP) bekannt.

Mit dieser Entscheidung wird auf die rasant steigenden Corona-Neu-Infektionen in Oberösterreich reagiert. In Einkaufszentren, Lokalen und Dienstleistungsbetrieben ist also wieder vollständig eine Maske zu tragen und auf den Sicherheitsabstand zu achten. Das gilt für Beschäftigte und Kunden gleichermaßen.

Für Friseure in Oberösterreich bedeutet das, dass für Kunden ab dem Betreten des Salons zu jeder Zeit, z.B. auch bei der Einwirkzeit der Haarfarbe bzw. während der gesamten Behandlung am Bedienplatz, der Mund-Nasen-Schutz verpflichtend ist.