Credit: Martin Steiger für imSalon

26.03.2024

Kollektivvertrag: Friseurgehälter steigen 2024 um durchschnittlich 7 Prozent

Der neue Friseur-Kollektivvertrag für Friseure wurde veröffentlicht: Der Abschluss bringt eine Steigerung ab 125 € in jeder Lohngruppe. Erstmalig ist somit ab dem 6. Berufsjahr der Mindestmonatslohn mit über 2.000 € festgesetzt. Das Einkommen der Lehrlinge wird durchschnittlich um 8% angepasst.

Wie gewohnt startet die Branche Anfang April mit dem neuen Kollektivvertrag. 

Das bringt der neue Kollektivvertrag

Der Abschluss bringt eine durchschnittliche Steigerung von 7%, mit mindestens 125 Euro Steigerung in den Lohngruppen. Für die Lohngruppe ab dem 6. Berufsjahr bedeutet diesnun  ein Bruttogehalt von 2.115 Euro.

Die Einkommen der Lehrlinge werden im 1. Lehrjahr um 60 Euro, im 2. Lehrjahr um 70 Euro und im 3. sowie 4. Lehrjahr um jeweils 95 Euro erhöht.

Die Teuerungsprämie, die letztes Jahr eingeführt wurde, um die Mehrkosten abzufedern, ist im Kollektivvertrag 2024 nicht mehr vorhanden. 

Dafür gibt es eine Mitarbeiterprämie bis zu 3.000 Euro: Arbeitgeberinnen* können für das Kalenderjahr 2024 eine Prämie in der Höhe von max. 3.000 Euro steuer- und abgabenfrei zur Auszahlung bringen. 

Was verdient ein Friseur ab 1. April 2024?

 Euro
Angelernte1.865,00
1.) im 1. Jahr der Berufstätigkeit1.915,00
2.) im 2. und 3. Jahr der Berufstätigkeit1.930,00
3.) im 4. und 5. Jahr der Berufstätigkeit1.975,00
4.) im 6. Jahr der Berufstätigkeit2.115,00

Das verdienen Friseurlehrlinge ab 1.4.2024

LehrlingseinkommenEuro
im 1. Lehrjahr760,00
im 2. Lehrjahr870,00
im 3. Lehrjahr1.175,00
im 4. Lehrjahr1.275,00

Modeschule Hallein Studies - Anspruch auf Lehrlingseinkommen

Schülerinnen* der Modeschule Hallein mit der Schulausrichtung Hairstyling, Visagistik und Maskenbildnerei, haben während ihres dreimonatigen Pflichtpraktikums in Friseurbetrieben Anspruch auf ein Lehrlingseinkommen für das 2. Lehrjahr.

► Alle Details zum Lohnabkommen für Friseurinnen und Friseure mit Gültigkeit ab 1. April 2024 

Kollektivvertragliche Mindestmonatslöhne ab 1.4.2025

Mit dem Kollektivvertrag 2024 gibt es bereits eine Vorschau auf die Löhne, die ab April 2025 gültig sind. Durchschnittlich erfolgt eine Erhöhung um 5% pro Lohngruppe.

Lohngruppen

1.) Angelernte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer € 1.965,00

2.) im 1. Jahr der Berufstätigkeit für Friseurinnen und Friseure € 2.015,00

3.) im 2. und 3. Jahr der Berufstätigkeit für Friseurinnen und Friseure € 2.030,00

4.) im 4. und 5. Jahr der Berufstätigkeit für Friseurinnen und Friseure € 2.075,00

5.) ab dem 6. Jahr der Berufstätigkeit für Friseurinnen und Friseure € 2.225,00

Gut bezahlte Jobs findet ihr auf der Friseurjob-Plattform JOKIRA.at!