Lockdown Verlängerung für FriseurInnen | © dpa/Carsten Rehder

10.02.2021

Friseure in Deutschland dürfen erst ab 1. März wieder arbeiten

Der Lockdown wird in Deutschland verlängert. Friseure sollen unter Auflagen ab dem 1. März wieder arbeiten und Salons öffnen dürfen. Für weitere Öffnungsschritte in Handel, Gastro und Kultur wird die Infektionszahl entscheiden.

Nicht nur der bundesweite Wintereinbruch lähmt Deutschland, sondern auch die Verlängerung des Lockdowns. Friseure sind in Deutschland im zweiten Lockdown bereits seit 16. Dezember 2020 geschlossen, nun wurde die Öffnung der Friseure am 1.März beschlossen. Das gilt nicht für Handel, Gastro und Kultur, über deren Öffnung wird am 3.März entschieden.

Die Bundeskanzlerin Angela Merkel und die RegierungschefInnen der Länder haben einen umfassenden Beschluss zur Verlängerung der Maßnahmen entschieden.

  • Friseure arbeiten wieder ab 1. März 2021
     
  • am 3. März wird die Lage neu bewertet und weitere Maßnahmen beschlossen. Der Lockdown ist bis 7.3. verlängert worden. Anfang März wird am Infektionsgeschehen gemessen die weitere Entwicklung besprochen.
     
  • Ab heute kann die  Überbrückungshilfe III beantragt werden. 

Bundeskanzlerin Angela Merkel betont, wie wichtig es ist nun rasch die Liquidität der betroffenen Unternehmer zu sichern und verspricht rasche Abwicklung.

Die tiefgreifenden Maßnahmen zur Kontaktreduzierung haben in den vergangenen Wochen zu einem deutlichen Rückgang des Infektionsgeschehens geführt. Dennoch bereiten die Virus-Mutanten große Sorge. Daher müssen die Kontaktbeschränkungen in den nächsten Wochen grundsätzlich beibehalten werden.

Der Grundsatz „Wir bleiben zuhause“ bleibt das wesentliche Instrument im Kampf gegen die Pandemie. Deshalb erfolgen Öffnungsschritte nur langsam. Die Länder werden ihre Landesverordnungen entsprechend anpassen und verlängern.

Friseure öffnen früher als andere Geschäfte und werden auf den 1.März vorgezogen.

Das Kanzleramt misst den Friseuren besondere Bedeutung für die Körperhygiene bei, die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen solle ermöglicht werden, da erhebliche Teile der Bevölkerung, insbesondere ältere Menschen, auf diese angewiesen sind". Voraussetzung sind die Einhaltung der Hygienevorschriften, die Steuerung des Zutritts mit Reservierungen sowie die Nutzung medizinischer Masken.

Die Auflagen, soweit bereits bekannt :

Konkret heißt es im Regierungsbeschluss vom 10.2.2021

„Friseurbetriebe können unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts mit Reservierungen sowie unter Nutzung medizinischer Masken den Betrieb ab 1. März 2021 wieder aufnehmen. Vor dem Hintergrund der Bedeutung von Friseuren für die Körperhygiene und der jetzt bereits seit längerem bestehenden Schließung erscheint es erforderlich, die Inanspruchnahme zu ermöglichen, da erhebliche Teile der Bevölkerung, insbesondere ältere Menschen, auf diese angewiesen sind. Insofern sind diese eher mit den bereits zulässigen körpernahen Dienstleistungen zu vergleichen als mit weiterhin geschlossenen Dienstleistungen, bei denen die Inanspruchnahme eher im Rahmen der individuellen Lebensgestaltung erfolgt.“