Lockdown in Österreich | Credit: Vallerato / AdobeStock

18.12.2020

Dritter Lockdown für Friseure nach Weihnachten bis 17.01.2021

Vom 26.12.2020 bis zum 17. Januar 2021 müssen körpernahe Dienstleister und damit auch Friseure ihre Salons schließen. Die Rückkehr in den Salon am 18.01.2021 ist nur mit einer verpflichtenden vorangegangenen Testung möglich...

Erst am 7. Dezember durften Friseure nach dreiwöchigem Lockdown wieder öffnen. Gerade rechtzeitig, um das wichtige Vorweihnachtsgeschäft auffangen zu können.

"Die Anstrengungen der letzten Wochen haben Wirkung gezeigt," so Bundeskanzler Sebastian Kurz in der heutigen Pressekonferenz, nach Besprechung mit Experten und den Landeshauptleuten. So wird von Regierungsseite betont: "Die Ansteckungsraten in Österreich sind niedriger als in Nachbarländern und so konnten wir das Weihnachtsgeschäft offen behalten. Die Anstrengungen haben Wirkung gezeigt, Ansteckungsraten sind aber nach wie vor auf hohem Niveau. Die Prognosen für die Winterzeit sind allerdings düster."

Diese "düsteren Prognosen" haben die Bundesregierung nun veranlasst einen neuerlichen Lockdown zu veranlassen. Dieser dritte Lockdown soll vom 26.12.2020 bis zum 17.01.2021 anhalten und am 18. Januar 2021 nur mit einer negativen Testunges beendet ewrden können.

Vor allem die Voraussetzungen im Winter (viel in geschlossenen Räumen, geschwächtes Immunsystem, ...) zeigen den Bedarf am dritten harten Lockdown mit verstärkten Maßnahmen. Bereits jetzt werden in vielen Nachbarländern explosivartige Entwicklungen der Ansteckungszahlen beobachtet, dem soll in Österreich rechtzeitig vorgebeugt werden. Da jederzeit ein exponentielles Wachstum möglich ist, wurde eine neue Strategie ausgearbeitet, um diesem vorzubeugen.

Auch körpernahe Dienstlesitungen sind vom Lockdown betroffen. Für Friseure bedeutet das, dass eine Salon-Öffnung erst wieder ab dem 18. Januar möglich sein wird. 

Voraussetzung für die Öffnung am 18. Januar 

Am Wochenende vor dem 18. Januar wird es die Möglichkeit geben sich zu testen. Wer nicht bereit ist sich testen zu lassen, muss bis 24.1.2021  im Lockdown bleiben. Laut Bundeskanzler Sebastian Kurz wird bereits an einer Testinfrastruktur für Gratistestungen gearbeitet.

Was das für Friseurunternehmer, Mitarbeiter, Kunden und den Salonbetrieb bedeutet, ist noch klar zu definieren. Die Fragen, die sich stellen:

  • Muss sich der Unternehmer testen, um den Salon öffnen zu können?
  • Muss der Unternehmer alle Mitarbeiter testen lassen, bevor sie zur Arbeit erscheinen? Müssen die Tests wem vorgelegt werden oder im Salon aufliegen? 
  • Wer zahlt die Testungen von Mitarbeitern? 
  • Wie häufig müssen dieses Tests in einer Woche wiederholt werden?
     
  • Kunden dürfen nur in den Betrieb, wenn sie negativ getestet wurden? Wer kontrolliert das? Müssen Friseure vor Dienstleistungsdurchführung einen negativen Testbescheid erfragen? 

Wir erwarten in den nächsten Tagen Antworten auf diese Fragen.

Corona-Hilfestellung

Der Umsatzersatz soll bis Jahresende bestehen bleiben. Ab Januar soll dann wieder der Fixkostenzuschuss gelten. Details hierüber werden am Samstag, 19.12. bekannt gegeben werden.

Auch hier werden wir weiterhin Informationen für euch zusammentragen.