Credit: Bluedesign | AdobeStock

08.12.2020

Streit um Trinkgeldhunderter – Vida gegen Arbeitgeberverband

Was denn nun? Im November wurde der Trinkgeldhunderter für alle vom Lockdown-betroffenen Mitarbeiter in Dienstleistungsbereichen fixiert. Jetzt wird gestritten wer zahlt – Arbeitnehmer fürchten leer auszugehen, Arbeitgeber fürchten auf den Auslagen sitzen zu bleiben

Kaum sind die Friseursalons wieder geöffnet beginnt der Streit um die Frage, wer zahlt eigentlich den   Trinkgeldhunderter. Die ursprünglich angedachte Abwicklung war einfach: Arbeitgeber streckt den Trinkgeldausfall während Lockdown vor, das AMS erstattet den Trinkgeld-Hunderter danach zurück. Soweit so gut, wie es jedoch scheint, wurde mal wieder die Rechnung ohne den Wirt gemacht?

Das fragt sich auch die Arbeitgebervertretung (Bundesinnung der Friseure/ WKO) und fordert Klarstellung, da Betriebe drohen, auf einem beträchtlichen Teil der Trinkgeld-Entschädigung sitzen zu bleiben.

Gleichzeit fürchtet die Arbeitnehmervertretung (Gewerkschaft vida) dass Mitarbeiter nun leer ausgehen und unterstellt Dienstleistungsunternehmern sich am Umsatzersatz zu bereichern und ihren Arbeitnehmern davon nichts abzugeben. Das lässt die Wirtschaftskammer freilich nicht auf sich sitzen und kontert prompt.

Das sagt die Vida „Arbeitgeber stecken Umsatzersatz ein, wollen Beschäftigten aber nichts davon geben“

 „Es kann nicht sein, dass die Beschäftigten für die Zeit des Lockdowns um ihren zugesagten Trinkgeldersatz umfallen“, sagt Christine Heitzinger, Vorsitzende des Fachbereichs Dienstleistungen der Gewerkschaft vida. Während die Regierung die Unternehmen mit Umsatzersatz unterstützt, wollen die Betriebe selbst das Geld in Form eines Trinkgeldhunderters nicht an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auszahlen. „Wir warten hier noch immer auf eine Zusage der Wirtschaftskammervertreter. Ich denke, dass sich die Beschäftigten den Hunderter mehr als verdient haben“, so Heitzinger.

Die vida-Gewerkschafterin appelliert an die Arbeitgeber, hier endlich aktiv zu werden und verweist auf die Fairness gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Es könne nicht sein, dass man auf der einen Seite die Hand beim Umsatzersatz aufhält, aber nichts davon an die Beschäftigten weitergibt. „Arbeitgeber in anderen Branchen wie der Gastronomie haben hier längst ihre Verpflichtung gegenüber den Kolleginnen und Kollegen erkannt“, betont Heitzinger.
 

Die Bundesinnung der Friseure fordert konstruktive Lösung statt haltloser Vorwürfe

Die Unterstellung, man wolle den Trinkgeldersatz für FriseurInnen, FußpflegerInnen, KosmetikerInnen oder MasseurInnen „einstecken“ oder den Beschäftigten vorenthalten, weisen die Arbeitgebervertreter der körpernahen Dienstleister in der WKÖ entschieden zurück.

„Das ist eine befremdliche und völlig überflüssige Attacke der Gewerkschaft vida zu einem Zeitpunkt, wo alle anderen bemüht sind, eine konstruktive Lösung für ein reines Abwicklungsproblem zu finden“, stellen Wolfgang Eder, Bundesinnungsmeister der Friseure und Dagmar Zeibig, Bundesinnungsmeisterin der Unternehmerinnen und Unternehmer in den Bereichen Fußpflege, Kosmetik, Massage, Nagelstudio sowie Piercen und Tätowieren klar.

Niemand „steckt etwas ein“, im Gegenteil: Die Betriebe drohen, auf einem beträchtlichen Teil der Trinkgeld-Entschädigung sitzen zu bleiben. Sie sollen nämlich einen Betrag an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorstrecken, der ihnen nach aktuellem Stand vom AMS aber nur zum Teil ersetzt werden würde. Hier gilt es eine Lösung zu finden, deshalb haben die Sozialpartner gemeinsame Verhandlungen vereinbart.

„Die Bundesinnung der Friseure und die Bundesinnung der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure sind bereit, für die Zeit des Lockdowns vom 17.11.2020 bis 6.12.2020, in dem die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen kein Trinkgeld erhalten konnten, einen Trinkgeldersatz zu gewähren, sofern dieser – wie von der Bundesregierung zugesagt – vom AMS zur Gänze refundiert wird. Wir haben ein entsprechendes Angebot an die vida-Gewerkschaft gerichtet, das leider nicht akzeptiert wurde. Wir sind für weitere Gespräche gerne verhandlungsbereit“, erklären Bundesinnungsmeister Eder und Bundesinnungsmeisterin Mag. Zeibig unisono.