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01.03.2024

Blondierung missglückt: Münchner Haarsalon muss 4000€ zahlen

Eine schwarz-gefärbte Kundin will blond werden und verklagt einen Münchner Friseur nach einer „fehlerhaften Blondierung“.

Was war passiert?

Die Kundin und Klägerin wollte ihre zuvor schwarz gefärbten Haare blondieren lassen. Nach Angaben der Kundin ist kurze Zeit nach dem Auftragen des Blondiermittels eine unangenehme Hitze am Kopf entstanden sowie eine Beule am Hinterkopf habe sich entwickelt. Ein ärztliches Attest bestätigte Verletzungen sowie Verbrennungen am Hinterkopf. An einer Stelle am sollen zudem keine Haare mehr nachwachsen.

Die Kundin gab an, dass das Blondiermittel mit 10-12% Wasserstoffperoxid angemischt wurde. Die beklagten Friseure behaupteten aber, mit 4,5% Oxidant gearbeitet zu haben und stellten in Frage, warum nur partielle Verbrennungen aufkamen und nicht der ganze Kopf davon betroffen war.  

Das Urteil: Fehlerhafte Blondierung

Ein hinzugezogener Sachverständiger für das Friseurhandwerk erklärte vor Gericht, dass eine Verletzung in so einem Ausmaß mit einem Wasserstoffperoxidgehalt von 4,5% nicht entstehen könne, jedoch bei einer Konzentration über 9% Hautveränderungen eintreten können.

Der Sachverständige formulierte wie folgt: „Es würden schon wenige Sekunden dazu ausreichen, dass die entsprechende Stelle auf der Haut weiß werde und jucke. Dem könne man jedoch mit Wasser sehr schnell entgegenwirken. Es sei hier daher durchaus möglich, wenn eine Stelle hier sehr stark und viel Kopfhautberührung stattgefunden habe, dass im Zusammenhang mit dem Wärmestau hier Verletzungen der Haut eingetreten seien.“ Dieser Wärmestau entstand durch ein Zusammenfassen der Haare und einer Abdeckung der Blondierung mit Folie.

Zudem wurden Fotos der Kundin herangezogen, die nach der Behandlung gemacht wurden. Laut Sachverständigen sei es nicht möglich, solch ein Farbergebnis mit einem Wasserstoffanteil von 4,5 % zu erreichen. Das Gericht war aufgrund dieser Ausführung des Sachverständigen davon überzeugt, dass die Klägerin mit mindestens 9% Wasserstoffperoxid behandelt wurde.

Das Urteil wurde im Amtsgericht München am 26.2.2024 gefällt: 4000 Euro Schmerzensgeld muss der geklagte Salon an die ehemalige Kundin zahlen.