08.02.2022

3G in Friseur-Salons und bei körpernahen Dienstleistungen ab 12. Februar

Nach Lockdowns und der 2G-Regelung ist es endlich fixiert: In den Friseur-Salons wird wieder die 3G Regelung gültig - alle KundInnen können wieder Dienstleistungen ab Samstag, 12. Februar, wahrnehmen.

Ein Stück Normalität kehrt nun in die Salons und bei körpernahen Dienstleistern ein: Die 2G Regelung fällt und ab 12.2.22 ist 3G + FFP2 Maske bundsweit wieder gültig. Das heißt KundInnen, die geimpft, genesen oder getestet sind, können wieder das Friseur-Service in Anspruch nehmen. Dies wurde in einer Aussendung der Bundesregierung bekannt gegeben. Somit enfältt die 2G-Regelung im Handel und bei körpernahen Dienstleistungen.

Bisher keine Erwähnung von FriseurInnen 

Bundesweit war bis vor kurzem kein Wort über FriseurInnen, auch nicht zu Fußpflege, Kosmetik, Massage, Piercen und Tätowierbusiness - also Körpernahe Dienstleister - gefallen. Die Sparte wurde schlichtweg von der Regierung vergessen. Die WKO und Bundesinnungsmeister Wolfgang Eder appellierten an Gesundheitsminister Mückstein. Er hatte am 29. Jänner konkrete Lockerungsschritte für mehrere Branchen angekündigt und so diesen Betrieben dringend notwendige Perspektiven gegeben. Über die 29.665 Betriebe der körpernahen Dienstleister mit ihren 23.290 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wurde hingegen kein Wort verloren.

Nun ist es aber endlich soweit. Bei Friseuren bzw. körpernahe Dienstleistungen erfolgen endlich Lockerungen.