26.03.2020

Abwicklung des Härtefallfonds

Kleinstunternehmer, die weniger als 10 Vollzeit-Äquivalente beschäftigen können ab morgen Sofortmaßnahme beantragen bis 2.000 € unbürokratischem Zuschuss zur Bestreitung der Lebenshaltungskosten, monatlich ...

 

Die Bundesregierung hat einen 1 Milliarde Euro schweren Härtefallfonds für Klein- und Kleinstunternehmer ins Leben gerufen, dessen Abwicklung die Wirtschaftskammer im Auftrag des Bundes übernommen hat. Ziel dieser Sofortmaßnahme ist, einen Beitrag zur Bestreitung der Lebenshaltungskosten zu leisten.

Für Umsatzentgänge steht parallel ein eigenes 15-Milliarden-Euro-Paket zur Verfügung, an dessen Ausgestaltung die Bundesregierung derzeit intensiv arbeitet.
 
Die Eckpunkte des Corona Härtefallfonds:

  • Bezugsberechtigt sind unter anderem EPU, KleinstunternehmerInnen, Neue Selbständige, freie DienstnehmerInnen.
  • Man muss kein Mitglied der Witschaftskammer sein
  • Für Kleinstunternehmer, die weniger als 10 Vollzeit-Äquivalente beschäftigen
  • Die Höhe des Zuschusses macht in der 1. Phase bis zu 1.000 Euro aus, in der 2. Phase bis zu 2.000 Euro pro Monat.
  • Der Härtefall-Fonds wird Ihnen einen ersten Zuschuss bringen, den Sie auch später nicht zurückzahlen müssen.

Anträge können ab morgen, Freitag, ab 17:00 Uhr gestellt werden

Laufend aktualisierte Informationen, sowie in Bälde auch das Antragsformular zum Download -> HIER
 
Die Abwicklung des Härtefallfonds erfolgt durch die Wirtschaftskammer unbürokratisch und einfach (1 Formular genügt), rasch (Überweisung des Geldes innerhalb weniger Tage) und kulant.

Kontakt für Fragen zum Härtefallfonds
T +43 1 514 50 1055
haertefall-fonds@wkw.at