abzugsfähige Bewirtungskosten Steuerlich zur Gänze nicht abzugsfähig sind Bewirtungsaufwendungen, die hauptsächlich dem Repräsentationszweck dienen, wie dies beispielsweise bei Bewirtung von Geschäftsfreunden der
hter Kalkulation die Rede ist, dann schließt das auch die kalkulatorischen Kosten, und dabei hauptsächlich den kalkulatorischer Unternehmerlohn mit ein. Dabei sollte klar sein, dass der kalkulatorische