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Credit: imSalon Grafik, KI generiert mit ChatGPT

11.08.2026

Sind Damen- und Herrenpreise beim Friseur in Österreich erlaubt?

Darf man im Friseursalon die Preisliste in "Herren"- und "Damen" einteilen? Klares Nein vonseiten des Verfassungsgerichts, der Gleichbehandlungskommission und der WKO. Dennoch halten sich nicht alle Salons daran.

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Der Wortlaut des Gleichbehandlungsgesetzes verbietet nicht explizit, die Preislisten nach Damen und Herren zu teilen - sehr wohl aber eine daraus resultierende Benachteiligung. 

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Gutachten der Gleichbehandlungskommission

Die Gleichbehandlungskommission (GBK) stellte schon 2010 aufgrund einer Beschwerde wegen geschlechtergetrennten Friseur-Preislisten eine Diskriminierung fest und hat daraufhin ein Gutachten erstellt.

Darin ist festgehalten, dass eine Preisgestaltung aufgrund des Geschlechts nicht zulässig ist. Dem Preis für die konkret zu erbringende Dienstleistung sind ausschließlich objektive und geschlechtsneutrale Kriterien zugrunde zu legen. 

Gutachten des GBK
Gleichbehandlungsgesetz im RIS

 

Inter- & Transpersonen

Zudem gibt es ein Urteil des Österreichischen Verfassungsgerichtshofs aus dem Jahre 2018, nach dem eine Einteilung in Herren- und Damenpreise eine weitere Diskriminierung mitbringt: Inter- und Transpersonen dürfen nicht dazu gezwungen werden, sich einem Geschlecht zuzuordnen, das ihrer Identität nicht entspricht. Ist dies doch der Fall, handelt es sich um eine Diskriminierung. 

www.vfgh.gv.at | Urteil 2018

 

Empfehlungen der WKO

Auch die WKO schreibt - schon im Jahr 2014 - an ihre Mitglieder:

"Für dieselben Friseurdienstleistungen (oder Leistungspakete) dürfen für Frauen und Männer
keine unterschiedlichen Preise verlangt werden! Friseurdienstleistungen dürfen nur auf der Basis konkreter, objektiver und sachlicher Kriterien, wie zum Beispiel der Haarlänge oder verschiedener Anwendungen und des dadurch verursachten Zeitaufwands erfolgen. Daher muss von den Leistungen der Friseure ausgegangen werden und nicht von den Kundinnen und Kunden. Ein Leistungskatalog soll helfen, diese Preise nicht geschlechtsdiskriminierend auszuschreiben."

Mitgliederinfo der WKO Tirol (2014)

 

Ist es dieselbe Dienstleistung?

Wird nur wegen des Geschlechts, unabhängig von der erbrachten Leistung, ein anderer Preis verlangt, so liegt klar eine Diskriminierung vor - dies ist nicht erlaubt. Die Preise nach Geschlecht müssen vor Gericht sachlich argumentiert werden können.

Empfehlungen der Gleichbehandlungsanwaltschaft

 

Warum Geschlechter-Preise für Friseurdienstleistungen auch betriebswirtschaftlich nicht optimal sind und wie ihr es anders macht, lest ihr hier: 

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