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Credit: KI (ChatGPT)

24.04.2026

Pensionsansprüche für Kindererziehung aufteilen

Wer wegen der Kindererziehung beruflich kürzertritt, hat später oft auch finanzielle Nachteile bei der Pension. Um diese zumindest teilweise auszugleichen, können Eltern ein freiwilliges Pensionssplitting vereinbaren.

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Beim Pensionssplitting kann der Elternteil, der überwiegend erwerbstätig ist, bis zu 50 % seiner jährlichen Teilgutschrift an den Elternteil übertragen, der sich vor allem um die Kinder kümmert. So wird das Pensionskonto jenes Elternteils gestärkt, der einen größeren Teil der Betreuungsarbeit übernimmt.

Wer kann freiwilliges Pensionssplitting vereinbaren?

Grundsätzlich ist das Übertragen der Versicherungsjahre von einem Elternteil auf das andere für die Jahre der Kindererziehung ab 2005 möglich.
Es gilt vom Kalenderjahr der Geburt bis zum Kalenderjahr, in dem das Kind 7 Jahre alt wird. Bei mehreren Kindern sind Übertragungen für höchstens 14 Jahre möglich.

Wichtig: Übertragen werden können nur Teilgutschriften aus einer Erwerbstätigkeit übertragen werden. Unzulässig sind Zeiten aus dem Bezug von Arbeitslosen-, Kranken-, Wochen- oder Übergangsgeldbezuges, Präsenz- oder Zivildienst, aus Kindererziehungszeiten oder einer freiwilligen Versicherung.

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Was kann übertragen werden?

Eltern können selbst festlegen, wie hoch die Übertragung sein soll. Der Wert wird als Betrag oder Prozentsatz festgelegt. Maximal kann man 50 % der Teilgutschrift auf das Pensionskonto des anderen übertragen. Die Jahreshöchstbeitragsgrundlage von 97.020,- € (Stand 2026) darf dabei nicht überschritten werden.

Wie beantrage ich Pensionssplitting?

Der Antrag ist laut Pensionsversicherung formlos möglich, muss aber bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres des Kindes erfolgen. Bei Geschwisterkindern, deren Geburten nicht länger als 10 Jahre auseinander liegen, erstreckt sich die Antragsfrist für alle Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr des jüngsten gemeinsamen Kindes.

Die Pensionsversicherung rät zu einem persönlichen Beratungsgespräch. Weitere Infos findest du auf www.pv.at

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