Die Trinkgeldpauschale sorgte im letzten Jahr aufgrund von überraschenden ÖGK-Nachzahlungen für viel Diskussion und Sorgen bei Mitarbeitenden und Unternehmern. Die Probleme betrafen vor allem die Gastronomie - nun gibt es eine einheitliche Regelung, die auch die Friseurbranche einschließt.
In diesem Jahr bleiben die Trinkgeld-Pauschalbeträge für Friseurinnen und Lehrlinge noch gleich - ab kommenden Jahr gibt es jährliche Steigerungen.
Höhe der Trinkgeldpauschalen für Friseure ab 1.1.2026
Für Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer beträgt das Trinkgeld pauschal für den Kalendermonat (wobei dieser einheitlich mit 30 Tagen anzunehmen ist):
- 2026: € 70,00
- 2027: € 85,00
- 2028: € 100,00
Für gewerbliche Lehrlinge beträgt das Trinkgeld pauschal für den Kalendermonat, wobei dieser einheitlich mit 30 Tagen anzunehmen ist:
- 2026: € 22,00
- 2027: € 22,00
- 2028: € 25,00