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06.03.2015

Gewerberechtliche Genehmigungspflicht für Friseure fällt

Damit fällt die oft langwierige Begehung ("Betriebsanlagengenehmigung") vor Umbauten in Friseur-Salons weg.

Für Friseursalons ist voraussichtlich ab Sommer 2015 keine eigenständige Betriebsanlagengenehmigung für kleine Umbauten wie Wasser- oder Elektroinstallationen mehr notwendig. Diese Genehmigung war bisher an eine Begehung des Salons gebunden, die häufig lange auf sich warten liess und mitunter auch teuer war.

Mit diesem Schritt baut die WKO einen großen Brocken Bürokratie ab und spart dem Staat und den Friseuren Zeit und Geld. Österreichweit sind davon gut 90.000 kleine Betriebe betroffen.

Voraussetzungen

  • maximale Betriebszeiten Mo-Fr 6-22 Uhr, Sa 6-19 Uhr
  • es ist keine mechanische Lüftung oder Klimatisierung ausserhalb der Fassade angebracht
  • bestimmte Lagermengen an gefährlichen Stoffen dürfen nicht überschritten werden (das sind in unserem Fall Spraydosen - maximal 20 Stück zu 600ml sind erlaubt)

Aber Achtung!

Andere Genehmigungspflichten, wie etwa jene aus dem Baurecht, bleiben auch weiterhin bestehen. Zudem wird ab 1.1.2016 Barrierefreiheit Pflicht, was bei Umbauten unbedingt beachtet werden sollte! Im Zweifelsfall sollten Sie sich bei der WKO darüber informieren, ob in Ihrem Fall eine Genehmigung notwendig ist oder nicht.