Gutscheine sind für Friseursalons ein wichtiges Marketing-Instrument:
Sie bringen neue Gäste, erhöhen den Umsatz und binden StammkundInnen.
Aber: Bei der Gültigkeit von Gutscheinen gibt es klare rechtliche Grenzen. Wer hier Fehler macht, riskiert Reklamationen oder sogar Klagen.
Grundregel: 30 Jahre
In Österreich gibt es kein eigenes „Gutschein-Gesetz“. Deshalb gilt die allgemeine Verjährungsfrist von 30 Jahren aus dem ABGB. Gutscheine sind also grundsätzlich 30 Jahre lang gültig.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat mehrfach bestätigt:
- Gutscheine sind grundsätzlich 30 Jahre gültig.
- Eine kürzere Gültigkeit ist möglich, aber nur mit triftigem, sachlich nachvollziehbarem Grund.
- Verfallsklauseln, die Ansprüche ohne sachlichen Grund stark verkürzen (z. B. 2 Jahre), können unwirksam sein.
Bsp.: OGH-Urteil Thermengutschein