Der EU Artificial Intelligence Act ist eine EU-weite Regelung, die den Einsatz von Künstlicher Intelligenz einheitlich transparent machen soll.
Für FriseurunternehmerInnen bedeutet dies in erster Linie, dass beim Einsatz von KI in der Kundenkommunikation, auf Social Media oder bei Bildernutzung klar sein muss, dass es sich um KI handelt. KI-unterstützte Tools (z.B. mit Spracheingabe oder Terminplaner) sind in der Regel nicht betroffen.
Welche KI-Inhalte müssen gekennzeichnet sein?
Inhalte müssen gekennzeichnet sein, wenn diese "täuschend echt" wirken:
- Realistisch wirkende Bilder, Videos und Stimmenimitationen.
- Texte betrifft es nur, wenn diese automatisiert, also komplett ohne Prüfung durch einen Menschen, veröffentlicht werden. Dies kann z.B. bei Chatbots der Fall sein.
- Sprachassistenz für die Rezeption, die mit der Kundschaft direkt in Kontakt tritt, sind als KI zu kennzeichnen.
Diese Transparenzpflicht nur dann, wenn "nicht offensichtlich" ist, dass es sich um ein KI-System handelt. Ob etwas offensichtlich ist oder nicht, ist jedoch nicht definiert.