

06.03.2025
ÖGK Nachzahlungen wegen Trinkgeld - was ist dran?
Durch die Medien geistern aktuell Meldungen über hohe ÖGK Nachzahlungen wegen des Trinkgeldes - wir erklären, was es mit der "Versteuerung von Trinkgeld" auf sich hat und wem (k)eine Nachzahlung droht...
In den letzten Tagen sorgten Schlagzeilen für große Aufregung in den trinkgeldintensiven Branchen: Einige Gastro-Unternehmen bekamen nach einer Betriebsprüfung durch die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) Nachzahlungen, angeblich im bis zu fünfstelligen Eurobereich. In sozialen Medien kochen die Gemüter hoch, immer wieder wird eine Versteuerung des Trinkgelds befürchtet.
ÖGK: Normale Betriebsprüfungen
„Die ÖGK führt im Laufe des Jahres rund 12.000 Betriebsprüfungen in unterschiedlichen Branchen österreichweit durch, ebenso die Finanz. Unsere Prüfungen finden derzeit im herkömmlichen Umfang statt. Dazu möchten wir festhalten: Trinkgeld ist nur ein kleiner Teil einer solchen Prüfung“, erklärt Frau Windisch von der ÖGK.
Trinkgeld: Sozialversicherungspflicht nicht neu!
Grundsätzlich ist Trinkgeld der Mitarbeitenden nicht lohnsteuerpflichtig. Es ist allerdings schon seit 2008 voll sozialversicherungspflichtig. Die Sozialversicherung wird von der ÖGK mit der "Trinkgeldpauschale" abgerechnet, in der angenommen wird, dass eine Friseurin in Österreich 70€ Trinkgeld im Monat bekommt. Dafür wird pauschal ein Sozialversicherungsbeitrag eingehoben.
"Erhebliche Abweichungen"
In den vorliegenden Fällen aus der Gastro dürfte eine weit höhere Trinkgeldsumme eingenommen worden sein, als von der Pauschale abgedeckt ist. Die ÖGK weist darauf hin (die ungekürzte Erklärung findet ihr ► hier): Eine "erhebliche Abweichung" liegt dann vor, wenn die tatsächlichen Trinkgeldeinnahmen über dem Doppelten des jeweiligen Trinkgeldpauschalbetrages liegen. Bei angestellten Friseuren wäre so eine "erhebliche Abweichung" somit ab 140€ monatlichem Trinkgeld gegeben.
Die ÖGK gibt auf imSalon Nachfrage an, dass die Trinkgeldmenge in keiner anderen Branche ein so großes Thema ist, wie in der Gastro. Bei Friseuren sei grundsätzlich keine Nachverrechnung vorgesehen, bei erheblicher Überschreitung der Pauschalen bei einer Betriebsprüfung aber möglich, sagt Frau Windisch von der ÖGK im Gespräch mit imSalon.
Neue Transparenz durch Kartenzahlung
Früher konnten solche Abweichungen durch fast ausschließliche Barzahlung nicht nachvollzogen werden. Durch die vermehrte Zahlung des Trinkgelds mit der Karte, sind die Beträge sichtbar und können von der ÖGK mitgeprüft werden.
Bundesinnungsmeister Wolfgang Eder sagt, ihm seien noch keine derartigen Prüfungen in unserer Branche bekannt.
- Eventuelle Nachzahlungen betreffen nur die Betriebe, nicht die Mitarbeiter.
- Nachzahlungen für Trinkgelder sind keine Steuern, sondern erhöhen die Sozialversicherungsbeiträge, diese fließen in das Pensionskonto mit ein. Die Mitarbeitenden profitieren also davon.
- Diese Regelung ist nicht neu, sondern seit 2008 vorgeschrieben ("Trinkgeldpauschale").
- Trinkgelder der Chefinnen sind immer steuerpflichtig! (► Wann muss ich Trinkgeld versteuern?)
Weitere Infos zur Trinkgeldpauschale findet ihr hier ► Was ist die Trinkgeldpauschale?
Ankündigung der neuen Regierung
Die neue Bundesregierung plant ihn ihrem Regierungsprogramm die Evaluierung "und praxistaugliche Ausgestaltung der Regelungen für die Trinkgeldpauschale". Was dies konkret bedeuten kann, ist noch nicht näher ausgeführt (► siehe Regierungsprogramm Seite 28). Die jüngsten Überprüfungen sind jedenfalls davon unabhängig und basieren auf den aktuell geltenden Regelungen.
Aktuelle Infos immer bei uns!
Wir bleiben dran an diesem wichtigen Thema und holen in den kommenden Wochen die Stimmen aus der Friseurbranche ein - stay tuned! Wer nichts verpassen möchte, kann sich ► hier für unseren Newsletter anmelden!