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26.02.2015

Barrierefreiheit seit 1.1.2016 Pflicht

Seit 2006 gibt es das Gleichbehandlungsgesetz. Es regelt, wie der Name schon sagt, dass jeder Mensch gleich behandelt werden muss. Im Alltag finden sich aber immer noch reichlich Barrieren. Wer seinen Friseursalon für alle erreichbar macht, hat einen klaren Wettbewerbsvorteil!

Barrierefreiheit ist das Stichwort und dahinter stehen viele alltägliche Dinge, an die man kaum denkt, z.B.

  • Rollstuhl, Rollator, Kinderwagen und Stufen sind er Klassiker - geht nur schwer
  • Ihr habt Flyer und Werbeschild für eine Rabattaktion? Ein Blinder kann das Angebot nicht annehmen, weil er gar nichts davon wüsste
  • Sind Hunde im Salon verboten, dürfte jemand mit Assistenz- oder Blindenhund nicht hinein
  • Ist die Waschanlage im Salon nicht für Rollstühle geeignet, kann der Service nicht angenommen werden
  • Fehlt der Handlauf an der Treppe, ist es für viele Menschen nicht leicht hinauf- und hinterzukommen
  • Zu kleine Preisschilder sind nicht für alle lesbar
  • Ungekennzeichnete Glastüren sind nicht nur für Sehbehinderte, sondern auch für Kinder eine Gefahr

Nun ist seit diesem Jahr ein barrierefreier Salon zwar Pflicht, doch es kündigt sich eine "österreichische Lösung" an. In der zehnjährigen Übergangslösung konnte man sich mit dem Gedanken vertraut machen und ab 2016 bestimmt das Motto der "Zumutbarkeit". Was das genau bedeutet, ist nicht festgelegt und kann nur in einem Beratungsgespräch mit der WKO geklärt werden.

Strafbar oder nicht strafbar - das ist hier die Frage

Wer nichts zur Barrierefreiheit beiträgt, ist dann strafbar, wenn sich jemand beschwert. Derjenige kann dann zur Schlichtungsstelle der WKO zu gehen. Wenn dort keine aussergerichtliche Einigung erzielt wird, kann auch geklagt werden. In dem Fall ist aber nicht wichtig, ob der Salon komplett barrierefrei ist, sondern auch, ob überhaupt etwas gemacht wurde. Es ist einem kleinen Salon natürlich nicht zumutbar, einen Gebärdensprachen-Dolmetscher anzustellen oder große Umbauarbeiten zu machen. Und es gibt viele kleine Schritte, die man in Richtung Barrierefreiheit setzen kann..

Kleine Dinge - große Wirkung

Es gib sehr einfache Lösungen, mit denen viel getan ist. Vorausschauen, Mitdenken und Hilfsbereitschaft helfen schon wahre Wunder. Sie können...

  • Ihren Kunden mit Kinderwagen und Rollator in den Salon helfen
  • Blinden Kunden von den Rabatten erzählen, oder ihm anbieten, die Aktionen im Newsletter zu bekommen (für Mails gibt es spezielle Vorleseprogramme)
  • eine mobile Rampe für Rollstuhlfahrer anbieten
  • Rollstuhlfahrer durch den stufenlosen Hintereingang lotsen
  • ein mobiles Waschbecken bereitstellen
  • Hausbesuche anbieten
  • Handläufe und Leuchtstreifen an den Stufen anbringen

Barrierefreiheit als wirtschaftliche Chance

Barrierefreiheit sollte als Chance gesehen werden. Die Entwicklung der Gesellschaft führt zu immer mehr älteren Menschen. Barrierefreiheit schafft gegenüber der Konkurrenz Vorteile. Neue Kunden werden angesprochen, die auf Barrierefreiheit angewiesen sind und gerne in einen Salon kommen werden, in dem sie ohne Hürden frei bewegen können.

Barrierefreiheit ist...

für 10 % unentbehrlich,

für 30-40 % notwendig

und für 100 % komfortabel

Wenn Sie schon einen barrierefreien Salon haben, können auch auf Ihrer Webseite Angaben zur Erreichbarkeit und den Räumlichkeiten machen. Das ist häufig eine wesentliche Entscheidungshilfe für Menschen mit Behinderungen!

Information

Die Wirtschaftskammer bietet kostenlose Informationsgespräche zu Barrierefreiheit an. Hier gibt es Tipps, wie ohne großen finanziellen Aufwand mehr Barrieren abgebaut werden können. Für Umbauarbeiten gibt es zudem Förderungen.