Credit: Benedikt

29.10.2021

Tirol verschärft Corona Regelung ab 8.11.

Auch Tirol zieht nach und verschärft Maßnahmen. Friseurgeschäfte sind nicht betroffen, allerdings gilt für externe Dienstleister wie Mobilfriseure beim Besuch von Orten, an denen Gesundheitsdienstleistungen erbracht werden, die 2,5G-Regel inklusive FFP2-Maskenpflicht...

Das Land Tirol verschärft ab 8. November Corona-Maßnahmen

Die Verschärfungen gelten, wie zuvor in Steiermark und Ober-Österreich verordnet, hauptsächlich in Nachtgastro, Kultur- und Gesundheitsbereich.

  • Verschärfungen für Ungeimpfte: Nachtgastronomie und Veranstaltungen über 500 Personen nur mehr für Geimpfte und Genesene möglich
  • Für gesamten Handel, in Museen und Bibliotheken künftig FFP2-Maskenpflicht

Für externe Dienstleister, wie Mobilfriseure, gilt beim Besuch von Orten, an denen Gesundheitsdienstleistungen erbracht werden, wie etwa Krankenanstalten, Alten- und Pflegeheime, Kureinrichtungen, Arztordinationen sowie Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe die sogenannte 2,5G-Regel (geimpft, genesen, PCR-getestet) inklusive FFP2-Maskenpflicht.
 

 

Rund 200 PCR-Selbsttestboxen im gesamten Land

Um den allenfalls vermehrten Bedarf an PCR-Testungen durch die verschärften Maßnahmen sowie aufgrund 3G am Arbeitsplatz jedenfalls decken zu können, werden neben den Screeningstationen voraussichtlich im Laufe des November auch rund 200 PCR-Selbsttestboxen im ganzen Land Tirol zur Verfügung stehen. Dort können PCR-Tests künftig abgeholt bzw. zur Auswertung wieder abgegeben werden. Dieses System der Gurgeltests kommt bereits in anderen Bundesländern bzw. Gemeinden in Österreich zum Einsatz und wird nun auch in Tirol gestartet. Nähere Details dazu werden zeitnah vorgestellt.