02.12.2020

Friseure ab 7.12. wieder geöffnet

Nach dem dreiwöchigen Lockdown haben die Einschränkungen ihre Wirkung gezeigt, so dürfen Handel und körpernahe Dienstleistungen ab 7.12. wieder öffnen.

Die „einschneidende Phase“ so betont Bundeskanzler Sebastian Kurz ist noch nicht ganz vorbei, dennoch haben die Ergebnisse des zweiten Lockdowns dazu beigetragen, dass Infektionsgeschehen nachhaltig zu bekämpfen. 

Erste Lockerungen wurden bei der heutigen Pressekonferenz in Aussicht gestellt, man betont jedoch stets "Die Pandemie ist nicht vorrüber". Perpektivisch glaubt man frühestens im Sommer 2021 wieder zur vollen Normalität zurückkehren zu können. 

Für die nächsten Wochen der Öffnung muss weiter vorsichtig vorgegangen werden. Die nächsten Lockerungen werden schrittweise und behutsam angegangen. So wurde beschlossen, dass mit 7.12.2020 Handel und körpernahe Dienstleistungen wieder öffnen werden. 

Hierfür gelten bekannte und neue Regelungen

  • Empfohlen werden Eingangskonktrollen und die Einhaltung der 10qm Regelung.
     
  • Es werden auch weiterhin alle Hygienemaßnahmen ihre Gültigkeit behalten, allen voran die Maskenpflicht. 
     
  • Die 10 m2 Regelung behält ihre Gültigkeit
     
  • Die Bewirtung im Salon ist nicht erlaubt.
     
  • ► Schwangere Friseurinnen ab der 14. Schwangerschaftswoche sind freizustellen

Besonders hart trifft es die Gastronomie, die weiterhin bis 7.1. geschlossen bleibt.