Credit: imSalon

16.05.2018

Harmloses Kundenmail oder schon meldepflichtige Datenpanne?

Die neue EU Datenschutz-Grundverordnung (EU DSVGO) gilt seit 25.Mai 2018 und verunsichert viele Friseure. Was darf ich noch machen - worauf muss ich achten?!

Dieser Fehler ist uns allen schon passiert!

Man verschickt ein Kundenmail und stellt alle Empfänger in "CC" (Carbon Copy).

Weil wer will schon alle Kunden einzeln anschreiben? Oder aber: Sie haben eine Mail erhalten, die bereits einen langen Mailverteiler hat und leiten diese an Kollegen weiter.Das Problem: Ihr habt damit persönliche Daten öffentlich gemacht. Alle Empfänger sehen die Mailadressen der anderen Empfänger.

Meldepflicht an die Aufsichtsbehörde

Was bisher ein peinliches "Hoppala" war, ist nun eine sog. "meldepflichtige Datenpanne". Innerhalb von 72h muss die Panne an die Aufsichtsbehörde gemeldet werden. Eine Datenpanne muss immer an diejenige Aufsichtsbehörde gemeldet werden, in deren Bundesland die Firma ihren offiziellen Firmensitz hat. Außerdem müssen alle betroffenen Personen informiert werden.

Die einfache Lösung

Alle Empfänger in "BCC" (Blind Carbon Copy) setzen. Dadurch werden die Mailadressen unsichtbar. Als Empfänger könnt ihr z.B. eure eigene Mailadresse eingeben. Damit seid ihr auf der sicheren Seite und eure Kundendaten sind geschützt!