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23.05.2022

Erhobene Corona-Daten müssen jetzt gelöscht werden

Seit 5.März 2022 ist die Maßnahmenverordnung vom 3.März 2022 zur Überprüfung der 3G Nachweise am Arbeitsplatz außer Kraft. Damit ist auch der Speicherung von Impf-, Genesungs- und Testnachweise der Mitarbeiter die rechtliche Grundlage genommen - sie müssen gelöscht werden. Eine Ausnahme gibt es...

Kein Speichern ohne Grund
Personenbezogene Daten (also z.B. Kontaktdaten, 3G Nachweise) dürfen nach Datenschutzrecht nur gespeichert werden, wenn es dafür einen legitimen Zweck gibt. Seit 5.März 2022 gilt in Österreich die 3G Regelung am Arbeitsplatz nicht mehr und damit entfällt dieser "legitime Zweck". 

Mitarbeiterdaten jetzt löschen
Mag. Peter Maska von der WKO Wien erklärt, dass die erhobenen Impf-, Test-, und Genesungs-Nachweise ohne diese rechtliche Grundlage nicht mehr gespeichert werden dürfen. Es empfielt sich daher, diese Daten umgehend zu löschen. 

Ausnahme: Quarantäne! 
Eine Ausnahme gibt es: Die Quaratäne eines Mitarbeiters! Diese ist wie eine Krankmeldung zu behandeln und darf gespeichert, dem Personalakt zugeordnet werden und für den Quarantäne-Erstattungsanspruch gegenüber der Behörde geltend gemacht werden. 

Kundendaten löschen
Daten, die zur Kontaktnachverfolgung erhoben wurden, müssen ebenfalls gelöscht oder vernichtet werden. Ein ungefragtes Speichern für die Kundenkartei ist nicht zulässig. 

3G als Hausrecht?
"Auch das Hausrecht eignet sich nicht als Argument, um in das verfassungsrechtlich geschützte Recht auf Datenschutz einzugreifen", sagt Mag. Peter Maska. Es sei zwar erlaubt, im eigenen Salon eine strengere Covid-Vorgehensweise zu leben, jedoch darf der 3G Status nur überprüft, nicht aber gespeichert werden. 

Wie lösche ich erhobene Daten DSGVO-konform?
Gespeicherte, kopierte oder gescannte Nachweise müssen "fachgerecht entsorgt" werden. Das heisst, digitale Daten müssen von allen Geräten so gelöscht werden, dass sie nicht wiederhergestellt werden können. Denken Sie auch daran, per Whatsapp&Co gesendete Nachweise zu löschen. Erhobene Daten auf Papier müssen ebenfalls vernichtet werden, idealerweise durch Schreddern.