Credit: imSalon Grafik

12.11.2019

DSGVO: Vorsicht bei Instagram Frisurenfotos!

Kundendaten sind seit der EU-DSGVO ein heißes Eisen. Was viele nicht wissen: Auch Kundenfotos, Frisurenbilder und Vorher-Nachher-Bilder auf Instagram und Co sind nicht immer legal!

Vorher-Nachher-Frisuren, das macht wirklich jeder von uns. Wo ist also das Problem? Menschen haben das "Recht am eigenen Bild". Es gehört zu den Persönlichkeitsrechten und man darf Bilder nicht ohne Erlaubnis veröffentlichen.

Erkennbar oder nicht

Dies gilt vor allem dann, wenn die Person auf den Bild "zu erkennen" ist. Erkennbarkeit ist allerdings sehr dehnbar: Oft reichen auffällige Ohrringe, Kleidung, Tattoos, Ringe oder eine einzigartige Haarfarbe, um genau zu wissen, wer das ist.

Auch wenn im Salon in guter Stimmung die Frisurenbilder gemacht wurden - diese dürfen nicht einfach auf Instagram & Co gestellt werden.

DSGVO Bilder-Vertrag unterschreiben lassen

Eine mündliche Erlaubnis reicht nicht - diese muss schriftlich gegeben werden und auch die Verwendungsabsicht enthalten, also z.B. eine Veröffentlichung auf Social Media, auf der Webseite, auf Werbeflyern, etc. Nur dann ist sie bei einer Klage wasserdicht. Hier finder ihr eine Download Vorlage für einen Kunden-Bilder-Vertrag.

Frau Julia Neumann (Salon Haaristokratie / Deutschland) hat sich bereiterklärt, ihre DSGVO Vertrags-Vorlage zum Download anzubieten - vielen Dank dafür!

Der Vertrag wurde von unseren Datenschutz-Anwälten geprüft. Hier können Sie die Vorlage herunterladen und für Ihren Friseursalon anpassen. Alle gelb markierten Bereiche bitte beachten/ausfüllen. Die imSalon Verlags GmbH und der Salon Haaristokratie übernehmen aber natürlich keinerlei Haftung.