Credit: Martin Steiger

17.12.2020

Zahlungsfrist für Stundungen wird auf 31. März 2021 verlängert

Gestundete Steuern und Abgaben können im Rahmen eines neuen Covid-19-Ratenzahlungsmodells als Raten in 2 Phasen abgetragen werden. Mit diesen Zahlungserleichterungen sollen Unternehmer 2021 weiter entlastet werden...

Die Liquidität der Unternehmen ist die wohl heftigste Herausforderung für Unternehmer als Folge der Schließungen und des Kundenverhaltens in Covid-19-Pandemie-Zeiten. Für Abgabenschulden, die überwiegend Covid-19-bedingt zwischen 15. März 2020 und 31. März 2021 aufgebaut wurden, wurde nun eine Sonderregelung geschaffen. 

Die Eckpunkte

  • Zahlungsfrist für Stundungen wird von 15. Jänner auf 31. März 2021 verlängert
  • Gestundete Abgaben können in Raten über zwei Phasen (insgesamt 36 Monate) zurückgezahlt werden
    - Phase 1 (1. April 2021 bis 30. Juni 2022) umfasst 15 Monate
    - Phase 2 (1. Juli 2022 bis 31. März 2024) umfasst 21 Monate
  • Stundungszinsen betragen 2 % über dem Basiszinssatz (d.h. derzeit 1,38 %)
    (bei ÖGK im Zeitraum vom 1. April 2021 bis 20. Juni 2022)

Die Beantragung für Ratenzahlungen erfolgt über FinanzOnline und für die Sozialversicherung individuell bei der ÖGK bzw. BVAEB.

Wir empfehlen eine eventuelle Inanspruchnahme mit dem Steuerberater. zu klären. 

Änderungen und Erweiterungen der neuen Verordnung sind jederzeit möglich, deshalb empfehlen wir immer auch die aktuellen Informationen der WKO zu überprüfen.