12.03.2021

Änderung Gültigkeitsdauer Testnachweis 48h und 72h

Ab 10.3.2021 gelten Neuerungen für die Gültigkeitsdauer der Zutrittstest: negative Antigentests haben weiterhin eine Gültigkeit von 48h, negative PCR-Tests können bis 72h als Zugangstest vorgelegt werden...

Durch die 3. Novelle der 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung gibt es ab 10.3.2021 Neuerungen für die Gültigkeitsdauer der Zutrittstest

Einheitlich gilt nun für negative Antigentests eine Gültigkeit von 48h und für negative PCR-Tests eine Gültigkeit von 72h.

  • Diese erweiterte Gültigkeitsregelung gilt seit 10.3.2021 auch für die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen.
  • Ebenso Gültigkeit hat diese Regelung für Friseure bei der Erbringung mobiler Dienstleistungen und Hausbesuchen
  • Die bisher bekannten Vorgaben für die Berufsgruppentestungen ändern sich dadurch nicht.

Die Gültigkeit eines Nachweises über neutralisierende Antikörper zur Gleichhaltung mit einem negativen Testergebnis wurde auf drei Monate verkürzt.

Einem Nachweis über ein negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 sind somit gleichzuhalten:

  • ein Nachweis über neutralisierende Antikörper für einen Zeitraum von drei Monaten,
  • eine ärztliche Bestätigung über eine in den letzten sechs Monaten vor der vorgesehenen Testung erfolgte und zu diesem Zeitpunkt aktuell abgelaufene Infektion,
     

Alle anderen bisher bekannten Vorgaben der 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung bleiben unverändert bestehen.